…
Als die Mieter einzogen, haben sie den Mietvertrag
unterschrieben, in dem aus o.g. Gründen steht, dass
Kinderwagen in den Mieterkeller oder den dafür vorgesehenen
Platz im Keller des Treppenhauses gehören. Immerhin gibt es
extra einen Fahrradkeller und eine Ecke für Kinderwagen.
Gut so - sofern diese Örtlichkeiten mit Kinderwagen gut erreichbar sind.
Können die Mieter ein Gewohnheitsrecht daraus ableiten, dass
ihr Kinderwagen seit 3 Jahren im Hauszugang geduldet wurde?
Das kommt m. E. darauf an, ob es nur um „kosmetische“ Bedürfnisse des V geht (dann könnte ich mir nach 3 Jahren evtl. eine Art Gewohnheitsrecht vorstellen, aber in einem MFH könnte die Situation ja auch nicht nur dem V, sondern einem anderen Mieter - evtl. nach einem Mieterwechsel, aufstoßen und der V zur Beseitigung der mietvertraglichen Störung aufgefordert werden)) oder um die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, die auch durch langjährigen Verstoß gegen die Regeln immer noch gelten und einzuhalten wären.
Oder ist der Vermieter vielmehr dazu verpflichtet, den Mietern
mitzuteilen, dass die mittlerweile 2 Kinderwagen da nicht
hingehören?
Ein Gewohnheitsrecht kann ja eigentlich bestenfalls in Bezug auf einen Kinderwagen entstanden sein. Oder steht evtl. nur ein zusammengeklappter Buggy noch in einer Ecke dahinter?
Was ist, wenn nun alle ihre Kinderwagen da abstellen und man
kommt bald nicht mehr durch?
Diese Problematik ist ja bislang, Gott sei Dank, nur hypothetisch und muss hier und heute nicht gelöst werden
Irgendwann können Kinder ja dann auch laufen …
Oder die Mieterin bekommt einen
dritten Kinderwagen?
Dann wechsele zum Psychobrett, um ihr zu helfen 
Was ist bei Rauchentwicklung, alles flüchtet, einer stolpert
über die Kinderwagen und wird totgetrampelt von den anderen
panisch flüchtenden? Wird dann der Vermieter haftbar gemacht?
M. E. nur, wenn ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften vorliegt. Im Zweifel würde ich mal bei der örtlichen Feuerwehr anfragen, ob die Situation bedenklich sein könnte.
Der obere Treppenabsatz im Treppenhaus ist durch die gleichen
Mieter permanent mit Flaschenkästen und Kisten belegt. Hier
befindet sich die Zentrale der RWA Anlage sowie der obere
Notschalter.
Dasselbe Thema, s. o.
Ausserdem kann das Treppenhaus so nicht gereinigt
werden. Sind die Mieter verpflichet, die Dinge dort
wegzuräumen?
M. E. ja!
Ohne Gewähr aber mit freundlichen Grüßen,
sine