Kinderwohngeld trotz Partnerschaft?

Ich bin vor 2 Monaten aus meinem Eigenheim nach einer Treunnung zu meiner neuen Freundin gezogen. Sie bezieht Kinderwohngeld. Eine Bekannte droht uns beim Amt zu verraten. Ich selbst bin Arbeitslos und erhalte 870€ ALGI Wie müssen wir uns verhalten?
Danke

Hallo,

nun, die Infos sind ziemlich wenig.

Grundsätzlich ist es natürlich so, dass Dein Einkommen, also das ALG 1, auf den Gesamtbedarf angerechnet werden wird. Was sich rechnerisch dann ergibt, das kann man so nicht beantworten.

Natürlich stellt sich auch die Frage, ob Du an diesem Wohnsitz offiziell gemeldet bist. Bist Du das nicht, also Gast, ist das momentan gar keine Frage, wird aber bald eine sein.

Ich jedenfalls wäre ziemlich vorsichtig, Ämter zu betrügen, auch wenn man das manchmal gerne machen würde. Aber das kommt meistens ziemlich übel zurück.

Zum Thema Kinderwohngeld:

http://www.wohngeld.net/kinderwohngeld.html

Gruß

Hallo!
Vielenh DAnk fürm die Antwort!
Nein, ich bin noch an meinem alten Wohnsitz gemeldet.
Ab wann kann man in meim Fall den von Betrug sprechen?

Hallo,

Hallo!
Vielenh DAnk fürm die Antwort!
Nein, ich bin noch an meinem alten Wohnsitz gemeldet.
Ab wann kann man in meim Fall den von Betrug sprechen?

kommt darauf an, wenn die Miete der neuen Freundin vom Jobcenter bezahlt wird, sofort!

Wenn es nur um Wohngeld geht, bringt der neue Partner ja auch wenigstens 870 Euro mit in den Haushalt, somit ist der Bedarf der Wohngeldansprüche wohl passee.

Also, mal zum Wohnungsamt, bzw. der Stelle die die Wohngeldzahlung leistet und die Sache bereinigen, allenfalls besser als beim nächsten Post darüber jammern, dass das Wohngeld gestrichen wurde.

Gruß

BHShuber

Quatsch
Hallo

Ab wann kann man in meim Fall den von Betrug sprechen?

kommt darauf an, wenn die Miete der neuen Freundin vom Jobcenter bezahlt wird, sofort!

Das ist doch nicht wahr! Auch ein Alg II Empfänger kann Besuch haben, ohne den sofort melden zu müssen.

Dem Alg II Empfänger gegenüber ist übrigens ein Mitbewohner und auch ein nicht verheirateter Partner nicht unterhaltspflichtig. Dessen Einkommen spielt nur dann eine Rolle, wenn beide gemeinsam wirtschaften und sie füreinander einstehen wollen. Nach einem Jahr des Zusammenlebens wird aber davon ausgegangen, dass dies der Fall ist. Wenn man dann damit nicht einverstanden ist, dann sollte man noch mal im Brett für Arbeits-&Sozialamt eine entsprechende Frage stellen. Ich glaub, dann muss man nachweisen, dass man nicht füreinander einsteht.

  • Am besten stellst du überhaupt die Frage mal dort im Brett für Arbeits-&Sozialamt, da kriegst du qualifiziertere Antworten zu dem Thema. Die Frage hat ja auch nichts mit Mietrecht zu tun.
    Und beachte da am besten auch FAQ 1129, dann wird die Frage nicht gelöscht.

Wenn eine weitere Person allerdings fest in der Wohnung wohnt, dann spielt das natürlich für die Wohnkosten doch eine Rolle. Dann wird der Anteil an den Kosten für die Unterkunft durch 4 geteilt und nicht mehr durch 3, und der neue Mitbewohner muss sich an den Wohnkosten beteiligen.

Wenn es nur um Wohngeld geht, bringt der neue Partner ja auch wenigstens 870 Euro mit in den Haushalt, somit ist der Bedarf der Wohngeldansprüche wohl passee.

Diesen Wohngeldanspruch haben die Kinder, und die gehören überhaupt nicht zur Bedarfsgemeinschaft.

Also, mal zum Wohnungsamt, bzw. der Stelle die die Wohngeldzahlung leistet und die Sache bereinigen,

Was soll denn der Fragesteller bei der Wohngeldstelle? Der hat doch gar nichts mit denen zu tun! Wenn dann wäre es Sache der Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigten.

Viele Grüße

PS
Es gibt doch einen Punkt, der mit Mietrecht zu tun hat:

"Bei einem Zeitraum von 3 Monaten „Dauerbesuch“ ist eine normale Besuchsdauer überschritten (AG FfmHöchst Urteil v. 12.01. 1995 (Az Hö 3 C 5179/94) . "

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch…

Hallo,

also bis 3 Monate brauchst Du Dir keinerlei Gedanken machen.

Solange bist Du Gast und versorgst selbstverständlich nur Dich selbst :wink:

Nach drei Monaten wird die Sache in mehrfacher Hinsicht schwieriger.

Zunächst muss der Vermieter informiert werden, dass im Haushalt eine Person mehr ist.
Dies könnte er ablehnen, wenn die Wohnsituation eine weitere Person nicht zulässt.

Du bist gesetzlich verpflichtet, Deine Meldeadresse zu ändern.
Das ist zwar Vorschrift, ist aber nicht wirklich im täglichen Leben relevant. Das wird erst wichtig, wenn man eine zustellfähige Adtresse braucht; kann man auch umgehen, wenn man einen verständnisvollen Anwalt oder ein Postfach hat. Ist war nicht so ganz legal, klappt aber.

Das mit dem Wohngeld wird nach 3 Monaten natürlich ein glatter Betrug.

Was würde ich tun?

Für einen Monat wo anders wohnen…dann ist wieder 3 Monate Ruhe im Gebälk

Gruß