Kinderzuschlag Ablehnung - Widerspruch?

Hallo,
angenommen Person X gibt beim Kinderzuschlagrechner im Internet

(http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales… )

ihre Daten ein und bekommt den Hinweis, dass sie Anspruch auf 280€ Kinderzuschlag hat. Das hört sich ja schön an, aber der Antrag wird dann abgelehnt.

Die Mindesteinkommensgrenze wird zwar erreicht (Brutto 1038€), aber nach den Berechnungen übersteigt das Einkommen die Höchsteinkommensgrenze - warum?

Hier die Zahlen:

Das zu berücksichtigende Einkommen ist 828€
Regelbedarf Elternpaare 656€
Elternanteil an Bedarfen f. Unterkunft/Heizung 205,73€
Höchstmöglicher Kinderzuschlag 280€
Höchsteinkommensgrenze 813,73€

Diese Zahlen sind nicht ganz verständlich - wie kommen die z.B. auf die Höchsteinkommensgrenze?

Person X bekommt zusätzlich 470€ Wohngeld, die Summe stand bei der Antragsstellung allerdings noch nicht fest. Danach wurde aber jetzt beim Kinderzuschlag gar nicht mehr gefragt, sondern einfach nur abgelehnt - hätte der Erhalt von Wohngeld denn positive oder negative Auswirkungen? Würde ein Widerspruch Sinn machen?

Weiter unten auf dem Ablehnungsbescheid steht nämlich, dass das Einkommen/Vermögen nicht ausreicht, um den Gesamtbedarf zu decken und dass möglicherweise ein Anspruch auf ALG II bzw. Wohngeld besteht.

Da blickt ja keiner mehr durch, man möchte doch nur den Bescheid verstehen…!
Danke im Voraus für Eure Antworten!!!

Schönen Gruß,
Anna

Hallo Anna,
scheinbar kann durch den Zuschlag der Bedarf der Kinder nicht gedeckt werden (ohne Berechnung des Wohngeldes) so das im Grunde Harz4 beantragt werden müßte.
Durch den positiven Wohngeldbescheid ist aber zumindest der Mietanteil der Kinder gedeckt und wird gegengerechnet, somit habt ihr bei nochmaliger Beantragung des Zuschlages vermutlich bessere Chancen den Höchst, bzw.Teilbetrag zu erhalten.
Kinderzuschlagsbescheide sind schwer zu interpretieren, durch die Mindesteinkünfte, aber dienen ja letztlich einem guten Zweck.
Viel Erfolg.

Hallo

Ich erzähl mal ein eigenes Erlebnis: Ich habe mal für eine kurze Zeit Kinderzuschlag beantragt. Ähnlicher Bescheid: Ablehnung und völlig unverständliche Berechnung.

Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und geschrieben, dass eine Begründung folgen würde, sobald man mir diese Berechnung etwas aufschlüsselt.

Ergebnis: Begründung des Widerspruch war gar nicht mehr nötig, Kinderzuschlag wurde bewilligt.

Ich kann fiktiv also nur dazu raten, etwas Ähnliches zu versuchen.
Ein Widerspruch ist ja völlig risikofrei.

Viele Grüße