Hallo,
angenommen Person X gibt beim Kinderzuschlagrechner im Internet
(http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales… )
ihre Daten ein und bekommt den Hinweis, dass sie Anspruch auf 280€ Kinderzuschlag hat. Das hört sich ja schön an, aber der Antrag wird dann abgelehnt.
Die Mindesteinkommensgrenze wird zwar erreicht (Brutto 1038€), aber nach den Berechnungen übersteigt das Einkommen die Höchsteinkommensgrenze - warum?
Hier die Zahlen:
Das zu berücksichtigende Einkommen ist 828€
Regelbedarf Elternpaare 656€
Elternanteil an Bedarfen f. Unterkunft/Heizung 205,73€
Höchstmöglicher Kinderzuschlag 280€
Höchsteinkommensgrenze 813,73€
Diese Zahlen sind nicht ganz verständlich - wie kommen die z.B. auf die Höchsteinkommensgrenze?
Person X bekommt zusätzlich 470€ Wohngeld, die Summe stand bei der Antragsstellung allerdings noch nicht fest. Danach wurde aber jetzt beim Kinderzuschlag gar nicht mehr gefragt, sondern einfach nur abgelehnt - hätte der Erhalt von Wohngeld denn positive oder negative Auswirkungen? Würde ein Widerspruch Sinn machen?
Weiter unten auf dem Ablehnungsbescheid steht nämlich, dass das Einkommen/Vermögen nicht ausreicht, um den Gesamtbedarf zu decken und dass möglicherweise ein Anspruch auf ALG II bzw. Wohngeld besteht.
Da blickt ja keiner mehr durch, man möchte doch nur den Bescheid verstehen…!
Danke im Voraus für Eure Antworten!!!
Schönen Gruß,
Anna