Hallo Jumika,
ich gehe davon aus, dass dein Stiefvater nicht der Vater deines Kindes ist.
In diesem fall ist es völliger Blödsinn dass das Jobcenter sein Einkommen anrechnen will.
Da du ein eigenes Kind hast bist du mit dem Kind eine Bedarfsgemeinschaft. der Stiefvater ist nicht unterhaltspflichtig!
Falls er in etwa gleichalt ist, ist die Beweisführung ein wenig schwierig. aber wenn du deutlich machst, dass ihr nicht im selben Bett schlaft (möglist getrennte Schlafzimmer habt und sie bittest notfalls zur Prüfung deiner Aussage den Aussendienst vorbei zu schicken) können sie dir gar nichts. Falls er älter ist. (Väter sind im Regelfall ja so um die 20-30 Jahre älter…) dann dürfte das gar kein Problem sein.
Weigere Dich, lege Widerspruch ein und beantrage ALG II nur für dich und dein Kind.
im Gesetz heisst es dazu in § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II "eine Person, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, ghört mit zur Bedarfsgemeinschaft.
In § 7 Abs. 3a SGB II ist näher beschrieben: festgelegt:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
- länger als ein Jahr zusammenleben, oder
- mit einem gemeinsamen(!) Kind zusammenleben, oder
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
- befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Also widersprichst Du dass
1.) der Stiefvater nicht dein Partner ist
2:smile: sagts Du, ihr habt zwei verschiedenen Bankkonten (das sollte allerdings so sein!)
und 3.) dass auch das Kind ganz bestimmt nicht eurer gemeinsamnes ist.
Achte auf die 6wöchige Widerspruchsfrist. Ist die rum geht nix mehr.
Oder zieh doch einfach beim Stiefvater aus! Aber besoprich es vorher mit dem Jobcenter.
Sozialhilfe gibt es übrigens nicht mehr. Die Leistung die Du beantragen musst heisst Arbeitslosengeld II (auch „HartzIV“ ist falsch!),
Da ihr nicht zusamen aus einem Topf wirtschaftet geht das Jobceneter das Einkommen deines Stiefvaters also gar nichts an, sofern er nicht selbst dort Kunde ist.
gruß Gwen