Kinderzuschlag auch bei regelmäßigem Unterhalt?

Hallo!

Vielleicht ist das eine ganz blöde Frage: Ich möchte diesen Kinderzuschlag beantragen, von dem ich leider kürzlich erst hörte. Hierzu habe ich mir meinen Anspruch mal online berechnen lassen anhand eines Formulars, das dort auf der Seite des Bezirksamtes hinterlegt ist.

Es kam heraus, dass ich keinen Anspruch hätte.
Kann das daran liegen, dass ich regelmäßig Unterhalt vom Vater beziehe, mein Kind somit ein „Einkommen“ von insgesamt 404 € hat?
Mein eigenes Einkommen beläuft sich auf ca. 500 €.

Falls jemand sich wundert, wie davon zwei Personen leben können: Ich bewohne eine Eigentumswohnung, daher sind meine Fixkosten zum Glück nicht so hoch.
Oder liegt es vielleicht gerade daran???

Vielleicht hat hier jemand schon nähere Erfahrungen mit diesem Kinderzuschlag gemacht, ich wäre für alle Tipps und Infos dankbar.

Ich wohne übrigens in Berlin, falls das von Belang ist.

Viele Grüße und danke im Voraus,
Bettina

P. S.: Sorry, falls irgendwo in den hier schon erschienen Beiträgen meine Frage bereits beantwortet wurde, ich habe die Beiträge zwar überflogen, konnte aber nichts finden, das mir hätte weiterhelfen können.

MOD: Fett Hervorgehobenes durch mich, damit auch mit den Antworten nicht gegen die FAQ:1129 verstoßen wird!!

Hallo

Es scheint leider noch niemand Erfahrungen mit Kinderzuschlag gemacht zu haben.

Es kam heraus, dass ich keinen Anspruch hätte.
Kann das daran liegen, dass ich regelmäßig Unterhalt vom Vater
beziehe, mein Kind somit ein „Einkommen“ von insgesamt
404 € hat?

Kinderzuschlag ist doch dafür da, dass - wenn das Einkommen der Eltern für die Eltern selber, nicht aber für das Kind ausreicht - dieser Elternteil keine Hartz-4-Leistungen in Anspruch nehmen muss.

Dieser Unterhalt ist ja nun eindeutig ausschließlich für das Kind da, und wenn er den Bedarf des Kindes deckt, kann ich mir vorstellen, dass dann kein Kinderzuschlag gewährt wird. Was ist denn eigentlich mit dem Kindergeld? Das müsste doch noch zusätzlich da sein und wird normalerweise (d. h. bei Kinderzuschlag weiß ich es nicht) dem Kind als Einkommen zugerechnet, jedenfalls so lange es sonst zu wenig zum Leben hat.

Mein eigenes Einkommen beläuft sich auf ca. 500 €.

Das ist ja für einen Erwachsenen recht wenig.

Wenn da nicht noch ein riesiges Vermögen vorhanden ist, würde ich es mit aufstockendem ALG-II versuchen. Da müsste bestimmt was drin sein. Auch bei einer eigenen Wohnung bekommt man da was für die Nebenkosten und Heizung angerechnet.

Das würde ich so aufgrund meiner gesammelten Erfahrungen so erzählen, um nicht gegen FAQ 1129 zu verstoßen …

Viele Grüße
Simsy

Dieser Unterhalt ist ja nun eindeutig ausschließlich für das Kind da, und wenn er den Bedarf des Kindes deckt, kann ich mir vorstellen, dass dann kein Kinderzuschlag gewährt wird. Was ist denn eigentlich mit dem Kindergeld? Das müsste doch noch zusätzlich da sein und wird normalerweise (d. h. bei Kinderzuschlag weiß ich es nicht) dem Kind als Einkommen zugerechnet, jedenfalls so lange es sonst zu wenig zum Leben hat.

Die 404 Euro meines Kindes sind Unterhaltsgeld vom Vater plus Kindergeld.
Ich habe aber inzwischen selber herausgefunden, dass das wohl zuviel ist, denn diese Summe übersteigt die 294 Euro, die einem Kind mindestens zur Verfügung stehen müssen – diesen Kinder-Zuschlag können eigentlich nur Leute bekommen, deren Partner nix für’s Kind zahlt. Oder die, wenn es sich um ein Paar handelt, das zusammenlebt und gemeinsam für die Kinder sorgt, beide so dermaßen wenig verdienen, dass sie wirklich nichts mehr für’s Kind aufbringen können.
Aber die haben dann wahrscheinlich auch Anspruch auf Sozialleistungen nach Hartz IV und kriegen daher auch wieder von keiner anderen Stelle Geld. Da beißt sich doch der Hund in den Schwanz. Aber vielleicht habe ich auch irgendwas falsch verstanden.

Mein eigenes Einkommen beläuft sich auf ca. 500 €.

Das ist ja für einen Erwachsenen recht wenig.
Wenn da nicht noch ein riesiges Vermögen vorhanden ist, würde ich es mit aufstockendem Alg II versuchen. Da müsste bestimmt was drin sein. Auch bei einer eigenen Wohnung bekommt man da was für die Nebenkosten und Heizung angerechnet.

Ja, das muss ich dann wohl so machen, wollte es eigentlich verhindern und habe es in den vergangenen Jahren auch immer geschafft, von wenig Geld zu leben, ohne all zuviel vom Staat zu kassieren… Aber Ihr wisst ja selber, wie die Kosten explodiert sind.

Schönen Dank und eine schöne Woche,
Bettina

Hallo

Oder die, wenn es sich um
ein Paar handelt, das zusammenlebt und gemeinsam für die
Kinder sorgt, beide so dermaßen wenig verdienen, daß sie
wirklich nichts mehr für’s Kind aufbringen können.
haben dann wahrscheinlich auch Anspruch auf Sozialleistungen
nach Hartz IV und kriegen daher auch wieder von keiner anderen
Stelle Geld.

Wahrscheinlich gibt es da irgendeine bestimmte Einkommenshöhe, wo das eben doch geht. - Ja und wie du sagst für z. B. halbtags erwerbstätige Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen.

wollte es eigentlich
verhindern und habe es in den vergangenen Jahren auch immer
geschafft, von wenig Geld zu leben ohne allzuviel vom Staat zu
kassieren… Aber ihr wißt ja selber, wie die Kosten
explodiert sind.

Das ist doch letzten Endes alles fürs Kind! Sonst musst du nachher vom Unterhalt fürs Kind was abknapsen, das ist doch auch nicht ok, oder wenn du dauernd Mangel leidest und dir nicht das Geringste leisten kannst, das tut der Stimmung auch nicht gerade gut.

‚Der Staat‘ ist doch bestimmt froh, wenn du dein Kind toll erziehst, und dafür nur so wenige Sozialleistungen verlangst! Was soll er denn ohne solche Kinder auf die Dauer machen? Das ist doch ein total wichtiger Job, den du da machst.

Viele Grüße
Simsy

Die 404 Euro meines Kindes sind Unterhaltsgeld vom Vater plus
Kindergeld.
Ich habe aber inzwischen selber herausgefunden, dass das wohl
zuviel ist, denn diese Summe übersteigt die 294 Euro, die
einem Kind mindestens zur Verfügung stehen müssen –
diesen Kinder-Zuschlag können eigentlich nur Leute bekommen,
deren Partner nix für’s Kind zahlt. Oder die, wenn es sich um
ein Paar handelt, das zusammenlebt und gemeinsam für die
Kinder sorgt, beide so dermaßen wenig verdienen, dass sie
wirklich nichts mehr für’s Kind aufbringen können.
Aber die haben dann wahrscheinlich auch Anspruch auf
Sozialleistungen nach Hartz IV und kriegen daher auch wieder
von keiner anderen Stelle Geld. Da beißt sich doch der Hund in
den Schwanz. Aber vielleicht habe ich auch irgendwas falsch
verstanden.

Hallo Bettina,

ja, da hast du was falsch verstanden. Den Kinderzuschlag bekommt man genau dann, wenn man für sich (und ggf. den Partner) genug zum Leben hat, nicht aber noch zusätzlich für das Kind.
Das heißt, Hartz-Empfänger bekommen keinen Kinderzuschlag, weil sie ja gerade nicht genug für sich selbst, unabhängig vom Kind, haben. Der Kinderzuschlag soll eben Familien mit geringem Einkommen unterstützen. Das Mindesteinkommen liegt daher zwar auf Hartz-Niveau (Regelsätze + anteilige Miete), ist aber eben selbst erwirtschaftet.

Ich meine jedoch gelesen zu haben, dass ab dem 01.10.08 die Grenze für das Mindesteinkommen bundesweit auf 900,- € gesenkt wurde (vorher bei uns in Bayern ca. 1200,-) für Paare. Vielleicht hast du so doch noch einen Anspruch.
Andererseits scheint bei dir die Situation ja gerade anders herum zu sein, du hast genug Geld für dein Kind, nicht aber für dich selbst. Da ist Kinderzuschlag ja auch das falsche Mittel… :wink:

Liebe Grüße,

larymin