Kinderzuschlag fürs 1. Kind - Elterngeld fürs 2.?

Ich erhalte für meine 3jährige Tochter Kinderzuschlag. Nun bekommen wir unser zweites Kind (damit keine Diskussionen aufkommen: Wir sind beide Akademiker, mein Mann schreibt gerade an seiner Diss und daher sind wir NOCH knapp bei Kasse :wink:).

Soweit ich weiß, kann ich nicht fürs erste Kind den Zuschlag bekommen und für das zweite Elterngeld, da das wohl verrechnet wird.
Wenn dem so ist, kann ich den Zuschlag selbstständig „beenden“? Oder muss ich alles beantragen und abwarten?

Hallo,
das Elterngeld wird beim Kinderzuschlag angerechnet, soweit es einen Betrag von 300€ übersteigt. Ich empfehle Ihnen daher Elterngeld zu beantragen und den Bewilligungsbescheid bei Ihrer Familienkasse vorzulegen. Grundsätzlich können Sie aber auch freiwillig auf den Zuschlag verzichten indem Sie dies Ihrer Familienkasse schriftlich mitteilen. Variante 1 erscheint mir aber die gewöhnlichere. Herzlichen Gruß, SAM

Hallo KateF,

ja, beides geht vermutlich nicht. Das kommt dann auf die Gesamteinnahmen der Familie an. Es könnte durchaus sein, daß der Kinderzuschlag noch vermindet bezahlt wird.

„Abbestellen“ kann man den Zuschlag nicht. Jedoch muß man den Behörden mitteilen, wenn sich was ändert.
Einfach mal beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen wie sie es denn gerne hätten. Ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich…

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo,

du kannst beides gleichzeitig bekommen, allerdings wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet. 300 € vom Elterngeld werden allerdings als Freibetrag nicht angerechnet. Du kannst auch für das 2. Kind Kinderzuschlag beantragen.

Hallo,

soweit ich informiert bin, bleiben 300€ beim Elterngeld anrechnungsfrei. Ich würde aber an Eurer Stelle einfach mal den Kinderzuschlagrechner bemühen. Der rechnet zwar den Anspruch nicht zu 100 % genau, aber meine Erfahrung ist, wenn der Kinderzuschlagrechner einen Anspruch errechnet, dass man dann in der Regel auch Kinderzuschlag erhält. Ansonsten kann ich nur raten, einfach den Antrag stellen und abwarten. Sollte Euch allerdings bei einem Ablehnungsbescheid irgend etwas komisch vorkommen, dann legt Widerspruch ein und begründet diesen unter anderem damit, dass dem Ablehnungsbescheid keine Berechnungsgrundlage beigefügt war. Es ist nämlich so, dass der Kinderzuschlag in der Regel erstmal abgelehnt wird. Viele Bürger geben sich dann damit zufrieden, davon kann ich nur abraten. Ich hoffe, dass ich Euch ein wenig helfen konnte und drücke deinem Mann für die Diss ganz fest die Daumen.
Liebe Grüße, Speedy