Kinderzuschlag Riester wie läuft das?

Frau A und Herr B sind nicht verheiratet und haben gemeinsame Kinder im gemeinsamen Haushalt.

Beide haben einen Riestervertrag. Abgesprochen ist, dass Frau A die Kinderzuschläge des Staates auf ihren Vertrag erhält, da sie auch gehaltliche Einbuße durch Teilzeitarbeit akzeptiert. Deswegen hat Frau A auch bisher das Kindergeld beantragt.

Herr B hat nun den Job gewechselt und der neue AG zahlt einen Kinderzuschlag, der aber an den Bezug von Kindergeld gebunden ist. Frau B erhält keinerlei Zuschläge für Kinder.

Beide machen sich nun viele Gedanken um die Sinnhaftigkeit, dass Kindergeld nicht geteilt werden kann bzw. die Riesterzuschläge mit dem Bezug verbunden sind und entwickeln die folgende Idee.

Frau A beantragt Kindergeld zum 1.1. eines Jahres und bezieht es genau einen Monat lang. Danach übernimmt wieder Herr B den Bezug. Denn laut diverser Aussagen bekommt bei zwei Beziehern, derjenige den Riesterzuschlag für seinen Vertrag, der im Jahr den ersten Monat Kindergeld bezogen hat
z.B.
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/geld…

Kann das jemand bestätigen bzw. hat Erfahrung mit der Vorgehensweise?

Danke!!

Hallo,

in der ganzen schönen Rechnung fehlt die wichtige Bezugsgröße des zu versteuernden Einkommens. Vielleicht ist ja der Steuervorteil so groß, dass die Zuschläge gar nicht relevant sind?

Viele Grüße,
Andreas

Doch die Zuschläge sind relevant, beide verdienen nicht übermäßig.

Hallo,

Herr B hat nun den Job gewechselt und der neue AG zahlt einen
Kinderzuschlag, der aber an den Bezug von Kindergeld gebunden
ist.

Hier würde ich nochmal nachfragen, ob der Bezug des Kindergeldzuschlags tatsächlich an den Bezug von KG gebunden ist, oder ob es ausreicht ( das ist meist der Fall) das die Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind.

Um mir ganz Sicher zu gehen würde ich hier Nachfragen:

Für allgemeine Fragen zum Thema „Zulagengeförderte Altersvorsorge“ steht Ihnen die Servicehotline der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen unter der Telefonnummer

03381 21 22 23 24

zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Montag bis Donnerstag
von 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
von 08:00 - 15:00 Uhr

Danke!!

Gruß
Gaby

Also, m.E. ist Riesterzulage nicht ans Kindergeld gekoppelt, denn auf dem Zulagenantrag kann man das wählen.

Speziell bekomme ich (Mann) das Kindergeld, meine Frau die Zulage.

Also, m.E. ist Riesterzulage nicht ans Kindergeld gekoppelt,
denn auf dem Zulagenantrag kann man das wählen.

Speziell bekomme ich (Mann) das Kindergeld, meine Frau die
Zulage.

Hallo,

die Zulage ist ganz sicher an das Kindergeld gekoppelt.
Der Unterschied bei euch ist, dass ihr verheiratet seit.In der Frage ging es um ein unverheiratetes Paar,dort ist die ganze Sache schon ein wenig komplizierter.

Gruß
Gaby