Frau A und Herr B sind nicht verheiratet und haben gemeinsame Kinder im gemeinsamen Haushalt.
Beide haben einen Riestervertrag. Abgesprochen ist, dass Frau A die Kinderzuschläge des Staates auf ihren Vertrag erhält, da sie auch gehaltliche Einbuße durch Teilzeitarbeit akzeptiert. Deswegen hat Frau A auch bisher das Kindergeld beantragt.
Herr B hat nun den Job gewechselt und der neue AG zahlt einen Kinderzuschlag, der aber an den Bezug von Kindergeld gebunden ist. Frau B erhält keinerlei Zuschläge für Kinder.
Beide machen sich nun viele Gedanken um die Sinnhaftigkeit, dass Kindergeld nicht geteilt werden kann bzw. die Riesterzuschläge mit dem Bezug verbunden sind und entwickeln die folgende Idee.
Frau A beantragt Kindergeld zum 1.1. eines Jahres und bezieht es genau einen Monat lang. Danach übernimmt wieder Herr B den Bezug. Denn laut diverser Aussagen bekommt bei zwei Beziehern, derjenige den Riesterzuschlag für seinen Vertrag, der im Jahr den ersten Monat Kindergeld bezogen hat
z.B.
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/geld…
Kann das jemand bestätigen bzw. hat Erfahrung mit der Vorgehensweise?
Danke!!