Kinderzuschlag! wer kennt sich aus!

hallo ich hab da mal eine frage…
unzwar habe ich bereits ende juli kinderzuschlag beantrag bei der familienkasse neuwied.
zudem zeit punkt war aber noch die familienkasse bonn zuständig was ich dann,
nach mehrerenn telefonaten mit der familienkasse hotline erst erfahren habe.
hab dann ende august nochmal bei der familienkasse bonn beantragt.
seitdem ist jetzt wieder ein monat vergangen…

mitlerweile hat mir die familienkasse jetzt auch das kindergeld für mine 3 kinder eingestellt,
mit der begründung ich hätte denen ja nicht mitgeiteilt das ich geheiratet habe.
dabei steht das in beiden anträgen mit drin.
ich müste jetzt erstmal neu das kindergeld beantragen!!

meine akte ist immernoch in bonn,obwohl diese schon längst in neuwied sein müßte…
als ich fragte warum,kam nur die antwort ja man müsse sie ja noch raus suchen…

nun ist meine frage,wenn das geld dann endlich mal bewilligt wird,ab wann es bewilligt wird der erst antrag ging ende juli ohne einschreiben raus,der zweite dann ende august mit einschreiben,wäre angeblich erst am 4.sep. eingegangen und auf dem einschreiben steht der 25 august…

wäre lieb wenn mir einer helfen könnte!!!

Hallo,

zuständig ist die Familienkasse. Ein örtlicher Wechsel der Zuständigkeit geht nicht zu Lasten des Bürgers (Widerspruch gegen den Bescheid einlegen!).
Beim Einschreiben mit Rückschein gilt der Vermerk des Postboten und nicht das Datum des Absenders.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
leider kenne ich mich nur mit Obdachlosigkeit, aber nicht mit Amtsgeld aus.
Beste Grüße
Franziska

Wenn die heirat im antrag stand solltest du unbedingt in den wiederspruch gehen. Bis sich zwei familienkassen einig sind, wer zuständig ist und die akte versenden dauert es eine weile. (Hat bei mir 2008 4monate gebraucht) bei welcher familienkassen du den antrag stellst ist gleich, denn er muss an die zustandige kasse weiter geleitet werden. Der erste antrag ist also gültig und soweit die weiteren Voraussetzungen erfüllt waren solltest du den ersten antrag bewilligt bekommen. Es beschleunigt die Bearbeitung persönlich dort vorzusprechen, denn leider wird zuerst bedient, wer am lautesten schreit. Ggf. Ist auch eine schriftliche beschwerde an den Abteilungsleiter hilfreich, da dieseer dann seinen Mitarbeitern auf die Finger schaut.

die zuständigkeit hat sich auf grund des wohnort wechsels getan…
bin von nordrhein-westfalen ,
nach rheinland pfalz gezogen.deswegen der wechsel…

Telefonische Anfragen bringen eher wenig, weil du in einem service-center landest und nicht in der zuständigen Abteilung. Widerspruch muss innerhalb eines monats persönlich in der Familienkasse oder schriftlich erfolgen.

also der vermerk vom postboten war am 25.august…
bekomme ich dann das geld noch für august oder nicht mehr…

den ersten antrag hab ich ja ende juli gestellt,
der wäre aber angeblich nie angekommen…
leider hab ich den ohne einschreiben verschickt…
dafür wurde dann jetzt noch das kindergeld eingefrohren!!!

ich hab ja bisher nichts bekommen,
keine bewilligung und keine ablehnung…

stattdessen kam getsern vormulare das ich das kindergeld durch die heirat neu beantragen muss…

Hallo!
Das Geld steht Dir in voller Höhe seit dem ersten Tag der Antragstellung zu. Dieser Tag ist auch der Tag, ab dem Du zählen solltest, wann Du eine einstweilige Anordnung oder Untätigkeitsklage einreichen kannst. (Drei Monate) Welches ich auch in Anspruch nehmen würde. Allerding solltest Du die Eingänge und die Inhalte belegen können.
Tschüß

Schick eine stellungnahme mit Unterschrift, dass du den ende juli einen antrag eingereicht hast und ggf. Jemand das bestätigen kann. (Z.b. der Ehepartner) Im amt kommt es öfter vor das unterlagen ihre akte nicht finden/abhanden kommen. Sollte dennoch erst der zweite antrag bewilligt werden, geh in wiederspruch. Zu verlieren hast du nichts, dann wird es nochmal geprüft. Zur not verlang akteneinsicht. Im Programm „VerBIS“ ist ev. Der eingang des ersten antrags vermerkt und somit unabstreitbar eingegangen. Kannst auch telefonisch erfragen ob ein solcher vermerk vorhanden ist.

Der neue Antrag nach der Hochzeit ist lediglich eine Formalitäten, denn ob du verheiratet geschieden oder ledig bist hast auf den amspruch keine Auswirkungen. Du bist und bleibst kindergeldberechtigt.

Moin!

Ich bin als Gründercoach und auch als Jobcoach professionell in den Bereichen Einstiegsgeld, EKS, Eingliederungshilfen (1. und 2. Arbeitsmarkt) unterwegs und versiert.

Zur Fragestellung kann ich daher nur bedingt eine gute Antwort geben. daher: Sorry, leider nicht wirklich mein Fachgebiet.
Ich gehe davon aus, dass sich auf dieser Plattform Spezialisten zu Ihrer Fragestellung finden. Ich weiß, dass sie hier auch interne Hilfestellung geben. Sollten sie keinen finden, sagen Sie gerne später Bescheid, dann vermittele ich hier bei wer weiss was gerne jemanden. In diesem Sinne…

Good Luck!

StefanR

Hallo,

das Geld wird meines Wissens nach ab Antragstellung gezahhlt.

Wenn du den Übergabebescheid der Post noch hast weisst du genau wann
das Schreiben eingegangen ist.

Noch mal nachfragen und auch darauf beharren dass die Hochzeit
im Antrag stehen.
Sagen die auf dem Amt NEIN dann beantragen den Antrag einzusehen ob die heirat drinn steht.

Gruß

ok danke…
ist es denn normal das sie einem das kindergeld solange einfrieren…
und warum muss man das neu beantragen wenn man geheiratet hat…
hab vorher doch schon mit meinem mann zusammen gelebt…

Da kenne ich mich leider garnicht aus.

Hallo,
ich denke vorher warst du alleine. Als Verheiratete ändert sich zwar am Geld nichts, solange die Kinder klein sind, aber vielleicht bei der Steuerklasse deines Mannes.

Ist halt Bürokratie.

Gruß

die steuerklasse von meinem mann is ja schon geändert,auch die kinder sind da komplett eingetragen…

das witzige is,
wir sind von königswinter nach asnbach gezogen…
erst war4 bonn,dann neuwied zuständig…
vor kurzem sind wir aber nach flammersfeld umgezogen,haben das auch gleich mitgeteilt…
da sollte dann immernoch neuwied zuständig für sein…

jetzt hab ich aber mal gegoogelt und für flammersfeld is kris altenkirchen zu ständig!!!

Na dann brauchen die auf dem Amt wohl Arbeit.

Gruß

Das hört sich ziemlich kompliziert an.

Liegt ein schriftlicher Einstellungsbescheid vor?
Wenn nicht, um einen Einstellungsbescheid mit Begründung bitten und nochmals in dem Schreiben auf die Antragsstellungen hinweisen.

Maßgebend ist nicht der Eingang es Schreibens, sondern die Antragsstellung und anhand des Einschreibenachweises kann man ja auch nachweisen, dass das Schreiben rechtzeitig rausgegangen ist.

mfg.