Kinderzuschlag?

Ich bin Beschäftigter im öffentlichen Dienst und habe noch bestehende Ansprüche auf den Kinderzuschlag den es ja heute nicht mehr gibt.
Nun wird meine Tochter Ende Juni mit der Schule fertig und beginnt Anfang Oktober ihre Ausbildung.
Das heißt sie hätte ja für 3 Monate weder einen Schüler- noch einen Ausbildungsstatus.
Wenn der Kinderzuschlag einmal wegfällt dann werde ich ihn nicht mehr bekommen.
Das sind bei 3 Jahren Ausbildungszeit über 4000 Euro auf die wir ungern verzichten möchten.

Nun meine Fragen:

  1. Ist es wirklich so das mir der Zuschlag während der ungewollten Pausezeit wegfällt?
    2.Gibt es eine Möglichkeit in den 3 Monaten den Schüler- bzw. Ausbildungsstatus zu behalten?
  2. Welchen Status hat sie bei einem freiwilligen Praktikum in einer beliebigen Firma?

Ich bin für jede Info und für jeden Trick dankbar den ich anwenden kann.

MfG

Beim Kindergeld ist es ja so, dass das weitergezahlt wird, wenn ein Studium oder eine Ausbildung angestrebt wird. Die Pausenzeit wird durchgezahlt, weil sie nicht zu vermeiden ist.Es wird sogar ein ganzes Wartejahr, 2 Semester weitergezahlt, wenn man eine Ablehnung der Studienbewerbung einreicht.

Das habe ich damals erfahren, als ich einfach bei der zuständigen Behörde angerufen und gefragt habe. Kannst Du das nicht auch tun?

Hallo,

die Regelungen im Öffentlichen Dienst zum Kinderzuschlag sind sehr unterschiedlich.

Was kann man tun?

  • sich die Regeln inkl. Erläuterungen selber durchlesen (meist im Intranet)

  • die entsprechende Stelle in der Personalabteilung kontaktieren

  • Mitglied des Personalrates befragen

Gruß
RHW

Es geht nicht um das Kindergeld sondern um einen Zuschlag im öffentlichen Dienst der wegfällt sobald der oben genannte Status wegfällt und dann nicht mehr wiederkommt.
Ich gehe lieber mit Vorkenntnis ins Gespräch bei der Behörde und habe eine Lösung parat.
Deshalb meine Frage!

Vielen Dank für die Antwort.

Ich arbeite auch im öffentlichen Dienst. Bei mir wurde damals bei der Umstellung der Kinderzuschlag in eine entsprechende Einstufung umgewandelt. Und die fällt nicht irgendwann wieder weg, sondern erledigt sich von allein, weil die Anzahl der Höherstufungen nunmal begrenzt ist und diese Grenze durch die erfolgte Höher-Einstufung früher erreicht wird.

Ist das bei Dir anders?
Gruß
anf

DP mit „Arbeitsrecht“
http://www.wer-weiss-was.de/t/kinderzuschlag-im-offentlichen-dienst/9411404

Hallo,

ohne zu wissen, auf welcher Grundlage Dein Zuschlag basierte und ggfs. (bei tariflicher Regelung) dieser „übergeleitet“ wurde, kannst du keine seriöse Antwort erwarten.

Erste Anlaufstelle bei dieser Frage sollte eigentlich der jeweilige BR/PR sein oder bei tariflichen Regelungen die vertragschließende Gewerkschaft (so man denn kein „Trittbrettfahrer“ ist).

&Tschüß
Wolfgang