Hallo!
Wieso hat man steuerliche Probleme, wenn man sich nicht vor Gericht um den Unterhalt streitet, und den Betrag, den man fuer Mutter und Kind freiwillig zahlt bei der Steuer angibt (FA sagt, dann muss er das jetzt durch 2 teilen und des und des und des abziehen, Kinderunterhalt geht sowieso nicht … -> es wird nur ein Drittel angerechnet)
Der Betrag nach Düsseldorfer Tabelle - also der Anteil fuers Kind - wuerde etwa 1/3 des Zuschusses ausmachen, man muesste also 2/3 (statt 1/3) des Betrages steuerlich geltend machen koennen, oder nicht?
(auch wenn der Unterhaltspflichtige nicht wusste, dass man Kindesunterhalt - der ja auch an die Mutter geht - nicht steuerlich geltend machen kann und dass die Betraege auch GETRENNT zu ueberweisen waeren…) na ich find das so einen Kaese…
-> haette man sich den Unterhalt gerichtlich ausrechnen lassen muessen?
-> gibt es ne andere Stelle (Beratungsstelle/Internet) wo man ne
Vergleichszahl herbekommt?
-> ab wann besteht die Unterhaltspflicht (wird z. B. Mutterschaftsgeld/AG-Zuschuss von der Unterhaltspflicht oder von der Unterhaltszahlung abgezogen aus steuerrechtlicher Sicht??? das FA sagt, das wird von dem abziehbaren Betrag abgesetzt, weil es sind Einnahmen im Unterhaltszeitraum oder so…)
wer-weiss-da-was?
Danke!
cu
kai