ich habe mal wieder eine Frage zum Unterhalt und der Berechnung.
Folgende Situation:
Ich bin Unterhaltspflichtig für 3 Kinder, Alter 18 (privilegiert)/ 12 und 1 Jahr alt.
Meine Lebensgefährtin (die Mutter des 1jährigen) und ich möchten Heiraten.
Für mich stellt sich nun die Frage, da der Unterhalt vom Netto Gehalt berechnet wird und dieses nach der Hochzeit steigt, muss ich mit höheren Unterhaltsforderungen rechnen?
Oder wird die Lebenssituation meiner Lebensgefährtin berücksichtigt? Sie ist in Elternzeit und möchte demnächst einen Minijob annehmen. Wird die Unterstützung für Sie nun mit in die Berechnung eingezogen oder ist die Neue Familie komplett außen vor?
Hallo Peter,
die Lebenssituation deiner Lebensgefährtin wird nicht berücksichtigt.Allerdings kann es zu einer Neuberechnung für die Unterhaltspflichtigen Kinder kommen.
Hallo Peter
ich habe hierzu kaum Erfahrungen.
Ich weiß nur, dass ein neuer Partner für die Kids in der neuen Beziehung unterhaltspflichtig wird d. h., dass die neue Partnerin keinen Unterhaltsvorschuß mehr bekommt.
Sorry,…
Alles Gute weiterhin
Meine Lebensgefährtin (die Mutter des 1jährigen) und ich
möchten Heiraten.
Mein Glückwunsch
Für mich stellt sich nun die Frage, da der Unterhalt vom Netto
Gehalt berechnet wird und dieses nach der Hochzeit steigt,
muss ich mit höheren Unterhaltsforderungen rechnen?
Ja, dass muss Du.
Oder wird die Lebenssituation meiner Lebensgefährtin
berücksichtigt? Sie ist in Elternzeit und möchte demnächst
einen Minijob annehmen. Wird die Unterstützung für Sie nun mit
in die Berechnung eingezogen oder ist die Neue Familie
komplett außen vor?
Die neue Familie geht nicht außen vor, aber auch nicht nach. Die Kinder sind alle gleich gestellt.
auch nach der Hochzeit besteht weiterhin Unterhaltspflicht.
Wenn Du nicht gerade Beamter oder im öffentlichen Dienst tätig bist steigt in der Regel das Einkommen erst mit der neuen Steuerkarte und die damit berücksichtigten Vergünstigungen.
Richtig ist, dass der Kindesunterhalt von monatlichen Nettodurchschnittseinkommen berechnet wird. Dazu kommen Sonderzahlungen z.B. Urlaubs- und oder Weihnachtsgeld. Einkommens mindernt können Fahrtkosten zur Arbeit und weitere Werbungskosten, aber auch Kredite für die Anschaffung eines angemessenen Auto oder für das neu einzurichtende Kinderzimmer sein. Der Selbstbehalt liegt bei etwa 900,- Euro. Da das 3. Kind dazugekommen ist, verteilt sich das Unterhaltsgeld gemäß der Düsseldorfer Tabelle (einfach mal danach googlen).
Selbstverständlich steht der Lebensgefährtin auch ein Selbstbehalt zu. Bei einer gemeinsamen Haushaltsführung ändert dieser sich aber. Entsprechende Berechnungen und Tabellen sind auch hier der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen.
mir hat das Jugendamt gesagt, dass der Unterhaltspflichtige 2 Kindern unterhaltspflichtig ist. Gibt es mehr Kinder, so wird das bei der Berechnung positiv berücksichtigt. Die Unterstützung für die neue Frau, bleibt meines Erachtens außen vor. Um eine genaue Berechnung zu bekommen, gehts Du am Besten zu einem Beratungstermin zum Jugendamt. Das ist unverbindlich und die sind in der Regl sehr freundlich.
vielen Dank für die RA. Ich benötige dann schon weiter bzw. näher Angaben um die Beispiele zu untermauern. Die Düsseldorfer Tabelle gilt ja nur als Maßstab und ist eine Richtlinie, also kein Gesetz. Da müsste die Ex schon zu Anwalt bzw. zum Jugendamt um ein Beistandschaft zustellen um dann beim Familiengericht zu klagen.