Kindes Unterhalt

Mein Sohn ist 20 Jahre alt, lebt seit 1 Jahren nicht mehr bei mir, kümmert sich nicht um eine Lehrstelle oder Arbeit…kifft wahrscheinlich…und bedrängt (bzw. droht) mich seit zwei Wochen…es geht ums Geld…er will mehr Unterhalt. Da ich monatlich 1180 € Netto verdiene und ihm bislang 80€ Unterhalt gezahlt habe überlege ich ob ich ihm die 80€ verweigern kann.

Danke schon mal für eure Antworten.

Gruß Sonnenblume

hallo,
erstmal sind beide elternteile barunterhaltspflichtig.Kommt drauf an, was beide verdienen.
ABER der Herr Sohn MUSS sich auch bemühen,eine Lehrstelle zu bekommen,und auch durchhalten,nicht so in den Tag hineinleben, denn dadurch kann er sein Unterhalt verlieren.

alles gute
lisa

erkundige dich auf dem jugendamt aber wenn er nicht mehr bei dir daheim wohnt kann er da nicht auf dem arbeitsamt um unterstützung bitten?

Danke dir…hätte noch erwähnen müssen das ich alleinerziehend bin und der Vater keinen Unterhalt zahlt.

Gruß sonnenblume

Mache dieses nur über das Jugendamt.Zahlung einstellen kann Folgen haben.Aber du kannst ihm über das Jugendamt zwingen sich eine Lehrstelle zu suchen ober über das Arbeitsamt eine Stelle auf zu nehmen.Macht er dieses nicht kannst du die Zahlung einstellen.

Danke dir…hätte noch erwähnen müssen das ich
alleinerziehend bin und der Vater keinen Unterhalt zahlt.

kennst du seine adresse

Gruß sonnenblume

wer mir erzählt, er hätte sein Kind noch nicht an die Wand klatschen können, der lügt.
Meine sind 17 und 21 Jahre, wobei der 17 ährige weit aus schwieriger ist. Sind halt alle verschieden.
Sie sind die Mutter, gehe ich jetzt mal von aus. Im normalem Fall hat Ihr Sohn nach der Schula sich um Arbeit zu bemühen. Macht er das nicht kann er keinen Unterhalt verlangen.
Allerdings gehe ich davon aus, dass er Harz 4 beantragt und schon hängen Sie wieder drin.
Allerdings haben Sie da einen höheren Freibetrag, außerdem droht er.
Suchen Sie sich einen Anwalt für Familienrecht (beim Gericht bekommt man einen Schein für die Beratung).
Sicherlich haben Sie noch abzahlungen zu machen, sodass man Ihnen den Schein nicht verweigern kann.
Ich persönlich würde allerdings, wie Sie schon sagten, dass Geld komplett verweigern. Dann ist er am Zug und muss Sie verklagen( wie den Vater auch). Einer ist nicht zulässig, er muss beide verklagen. Dann gehen Sie zum Anwalt und gehen dagegen an. In den meißten Fällen macht der Anwalt die Sache mit dem Schein klar.
Ich glaube nicht das Ihr Sohn da durch komt. Man hilft als Mutter ja wo man kann, aber irgenwann ist es nicht mehr sinnvoll und hilfreich. Er muss sehen wie er zurecht kommt, sonst sackt er ganz ab. Ich habe die Öffentlichkeit raus genommen, muss nicht immer jeder alles lesen können.
Sie können sich gerne melden, wenn Sie jemanden zum Schreiben brauchen. Ich wünsche Ihnen die Kraft, die Sache durch zu ziehen. Das ist Hilf für den Sohn, aber ich weiss wie schwer das ist.
Liebe Grüsse
Agnes

ich hab da keine ahnung, aber ich glaube, „einfach so“ kannst du ihm das geld nicht verweigern???

Ich kenne die Adresse vom Vater…aber da is nix zu holen oder zu wollen…alles schon versucht…die Adresse von meinem Sohn kenne ich nicht.

Hallo,

ja ich denke auch das ich das doch über das Jugendamt machen werde.

Danke dir.

Gruß Sonnenblume

Ich kenne die Adresse vom Vater…aber da is nix zu holen

egal,er muss alles tun,um seinen beitrag zu leisten

oder zu wollen…alles schon versucht…die Adresse von
meinem Sohn kenne ich nicht.

der junge mann soll sich erstmal eine ausbildungsstelle suchen
du solltest dich ans jugendamt wenden,das ist kostenlos

lisa

Was ist mit dem Vater? Zahlt der nicht? Du bist verpflichtet, dem Kind während der 1.Ausbildung Unterhalt zu zahlen. Wenn er sich nicht bemüht, würde ich mich vom Arbeitsamt beraten lassen. Die sind ja auch für Kindergeld zuständig.
Was dir passieren könnte, wenn du zahlung verweigerst, ist dass er zur ArGe geht und die fordern dann von dir Geld, was unter Unständen mehr ist als was du jetzt zahlst. Bei denen ist „Eigenbedarf“ um die 400 Euro + Miete.
Gruß,
Andi

Du kannst die Zahlung sofort einstellen, da er volljaehrig ist und sich in keiner Ausbildung befindet.

Gruss

Hallo,

Eltern von volljährigen Kindern zahlen für die Ausbildung (Studium, Lehre, Schule o. ä.). Gammelt ein volljähriges Kind, muss im Normalfall kein Unterhalt bezahltt werden.

Achtung: wenn es einen alten Titel gibt, kann er damit pfänden. Dann sollte man bei Gericht eine Abänderungsklage machen.

Gibt es keinen Titel, soll Sohnemann eben klagen (und damit auf die Nase fallen). Mit ein Grund für die Verwirkung des Unterhaltes können auch die Bedrohungen sein.

Übrigens: der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern wurde am 01.01.11 auf 1.150 Euro hochgesetzt.

Gruß

Hallo Sonnenblume,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Dies hängt davon ab, ob sie ihm das Geld freiwillig geben oder wurde dies auf Amtswegen festgelegt.

Weil Eltern zahlen bis zum 25ten Lebenjahr Unterhalt.

Mfg

Angela06

Meine ehrliche Meinung der soll sich arbeit suchen ich würde gar nichts mehr geben