Kindesaufenthalt

Hallo,

ich (m) habe mich vor 2 jahren von meiner Frau getrennt, sind aber erst dieses Jahr geschieden worden. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und sder Kleine (4Jahre) lebte seither bei ihr. Da sie beruflich oft gewechselt hatte und meist abends oder nachts arbeitete, verbrachte der kleine die nächte oft bei seiner oma oder uroma oder eben bei mir. Nun wollte sie weiter weg ziehen weil sie einen neuen Job gefunden hat der aber auch bis spät abends geht. Ich habe mich dann geweigert die Zustimmung dazu zu geben, da der kleine total aus seinem bisherigem Umfeld herausgezogen werden würde! Nach langer Diskussion haben meine Ex Frau und ich uns darauf geeinigt das der kleine bei mir leben soll. Ich habe schon einen Kindergartenplatz beantragt. So nun möchte ich natürlich das sein Wohnsitz auf mich überschrieben wird, was ja nur mit einwilligung von beiden Seiten geht. Jetzt wollte ich wissen, dürfen wir darüber total selbst entscheiden??? Wie sieht es dann eigentlich mit dem Unterhalt aus, den brauche ich ja dann nicht mehr bezahlen ?? Kindergeld sollte ja dann auch an mich gehen oder??? Und vor allem wollte ich wissen, ob sie dann einfach sagen kann, wenn es ihr in einem halben jahr dort nicht mehr gefällt, das sie den kleinen wieder zurück holt!!! Welche rechte habe ich sobald das kind bei mir wohnt??? Muß ich das dann auch bei Gericht oder auf einem Amt dokumentieren lassen???

Vielen dank im voraus für eure Hilfe!!

Halli Hallo,
Wenn dein Kind bei dir Leben wird, dann steht dir das Kinder geld zu;Und du must das Kind dann auch bei dir Wohnhaft anmelden, wo bei du dann wieder die Unterschrieft deiner Ex Frau brauchst,
Und was der Unterhalt angeht,mus deine Ex Frau die auch Unterhalt zahlen,

Ich kann deine sorgen und schmerzen sehr nahe fühlen.
Das ist sehr gut dass deine Frau damit einverstanden ist.Nur du muss dich bei Jungendamt einen Termin holen und alles schriftlich machen, damit im nachhinein keine schwerigkeiten für dich ergen. ORA wäre auch in soeinfall die richtige Adresse, ich weiss nicht wo du wohnst. In Hamburg ist ORA am stephanplatz.

Hallo,

da wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (d.h. wo es überwiegend lebt), dort muss es dann auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden, bei der Mutter könnte man den Zweitwohnsitz melden, ist aber nicht Pflicht.
Zudem erhalten Sie dann auch das Kindergeld und müssten auch von Ihrer Ex den Unterhalt für das Kind bekommen.
Es wäre natürlich super, wenn Sie das alles so untereinander regeln können, wenn Sie jedoch Bedenken haben, das sich z.B. in einem 1/2 jahr die Meinung Ihrer Ex ändert, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.
Sie können auch das Jugendamt aufsuchen und Ihnen die Situation schildern.Es gibt auch offene Beratungsstellen für Eltern, dort wird Ihnen auch geholfen und gesagt, was sie machen können, damit Sie beim Fall der Fälle vorbereitet sind.

Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas helfen.

MfG

Hallo,

leider kann ich Ihnen darauf nicht wirklich Antworten, evtl. könnte das Jugendamt? weiterhelfen
MFG C.Kirsznik

Das Kind sollte schon in einer stabilen Umgebung sein. Wenn ihr beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, erscheint Kommunikation zwischen euch machbar; normal ist gemeinsames Sorgerecht und einer hat Aufenthaltsbestimmungsrecht. Prüf das nochmal. Besprich deine Ängste doch erstmal mit ihr. Wenn das Kind bei dir lebt, muss sie Unterhalt zahlen und du bekommst das Kindergeld.
Gruß
Andi

Hallo
So einfach wird es nicht gehen,Hier hat das Jugendamt auch ein Recht .Du hast es selber schon gesagt was ist wen die Ex es so nicht mehr Will. Das kann nur ein Anwalt regeln,da deine Frau dann Unterhalt zahlen muß.

Hallo

wo ein Kind wohnen kann (soll) wird in der Regel von einem Gericht entschieden, außer ihr einigt euch. Um die Frage zu beantworten, ihr könnt das entscheiden. Das sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen.

Wenn das erfolgt ist, kann sie nur mit einer gerichtlichen Anordung eine Änderung einleiten, wenn du es nicht möchtest.

Unterhalt: Hier musss zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt unterschieden werden. Wenn die Kinder bei dir wohnen, ist sie gegenüber den Kindern grundsätzlich unterhaltspflichtig.

Das Kindergeld geht in voller Häöhe zu dir, sie kann aber die Hälfte bei dem Unterhaltsbetrag abziehen.

Ob ihr euch Unterhalt schuldet, hängt von der persönlichen Situation ab. Nach dem neuen Unterhaltsrecht (2008), ist der jeweilige Ex Partner ab dem 3 Lebensjahr der Kinder verpflichtet eine Tätigkeit
zu finden bzw. aufzunhemen.

Wenn sie arbeiten geht und ein entsprechend Einkommen hat, brauchst du nichts für sie zu bezahlen.

Eine genaue Berechnung würde ich von einem Fachanwalt durchführen lassen.

Hoffe es hat etwas geholfen.

Gruß

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Hallo,

ihr habt das gemeinsame Sorgerecht für euer Kind. D. h. ihr entscheidet als Eltern, wo sich eurer Kind aufhält, wo er wohnt. Das habt ihr ja auch gemacht. Dass ihr das so geregelt habt, ist sehr positiv und sieht noch nach einer guten Kooperation zwischen euch aus.
Du bist dann alleinerziehender Vater, wenn der Kleine bei euch wohnt. Kindergeldanspruch ist bei dir, Unterhalt muss sie zahlen. Es gibt die Möglichkeit, dass ihr eine Art www.elternvereinbarung.de macht. Damit dokumentiert ihr eurer Absprachen als Eltern zum Wohle des Kindes.
Ein Elternteil kann nicht einfach eine bestehende Vereinbarung kippen. Das wäre nicht im Sinne des Kindes. Kinder brauchen Sicherheiten und gehen Bindungen ein, die sich nicht einfach hin und her schieben lassen. Die Vereinbarung hat Bestand und sollte dann auch nur im Einvernehmen geändert werden. Seht das nicht, muss das Familiengericht entscheiden.
Im Familienrecht gibt es immer den betreuenden Elternteil, das wärst dann du und den zum Barunterhalt verpflichteten, das wäre dann sie. D. h. ihr muss klar sein, dass sie zum Unterhalt verpflichtet ist, wenn du das unbedingt durchsetzen willst.
Soweit erst einmal, ich hoffe, ich konnte helfen.

Grüße

Michael