Kindesentzug 2

Was machen wir nun wenn die Mutter die Tochter nicht, wie notariell vereinbart und beurkundet, am Sonntag um 12 Uhr zu uns bringt? Sie hat damit gedroht und ist seit dem weder telefonisch noch per email zu erreichen.
Sollen wir die Poizei rufen? Können die überhaupt was machen?

10.08- 10.26 Uhr
Hast du da die selber Frage nicht schon mal gestellt?

Lies doch nochmal die Antworten, dann spar man hier das zurück schreiben.

Gruß

Ja, sie rutscht gerade ins Archiv

Gruss

Iris

Natürlich kannst du dann die Polizei rufen…

Hallo,

ich habe mal im Archiv nachgelesen. So wie ich überschlägig rechne, hat der Vater nahezu ein Wechselmodell für sein Kind.

Polizei ist wahrscheinlich nicht gerade hilfreich. Selbst wenn es für die Umgangsvereinbarung eine Vollstreckungsklausel gibt (was ich nicht weiß) würde ein Auftritt der Uniformierten das Kind sehr erschrecken. Es ist mehr als fraglich, ob die überhaupt eingreifen würden.

Mein Vorschlag: sofort zu einem sehr guten Anwalt (Familienrechtler) und dieser soll per einstweiliger Anordnung bei Gericht beantragen, dass die bisherige Regelung beibehalten wird.

Möglichst schnell zum Jugendamt um dort für die bisherige Regelung werben. Das Gericht wird das Jugendamt sowieso auf jeden Fall einschalten.

Zum Anwalt und Jugendamt Belege (z. B. schriftliche Aussagen von Freunden und Bekannten) mitnehmen, aus denen hervorgeht, dass das Kind glücklich mit der bisherigen Regelung war.

Je nach Richter und Einstellung des Jugendamtes, kann diese Methode Erfolg haben. Aber Achtung: es gibt durchaus noch verknöcherte Leute in diesen Institutionen, die das Residenzmodell (also das Kind lebt bei einem Elternteil und hat zum anderen einen mehr oder weniger häufigeres Umgang) bevorzugen.

Es ist damit zu rechnen, dass das Gericht ein Gutachten machen lässt. Hier kommt es dann auch auf die Qualität und eigene Überzeugung des Gutachters an.

Mir ist persönlich ein Fall bekannt, da hat auch die Mutter das Wechselmodell aufgekündigt, weil sie meinte, dass beide Töchter, bei ihr besser aufgehoben sind.

Das Wechselmodell wurde dann tatsächlich vom Gutachter und Gericht gekippt, aber anders als es sich die Mutter vorstellte. Jetzt hat der Vater überwiegend die Kinder.

Bis zu diesem Ergebnis, hat das Gericht weiter die bis dahin gültige Regelung aufrechterhalten lassen.

Dieser Vater ist vermutlich gerne bereit Euch zu helfen, damit Ihr vermeidbare Fehler vermeidet (Polizei wäre so ein Fehler).

Wenn Du mir eine PN mit der Kontaktmöglichkeit zu Dir schickst, werde ich diese an diesen Vater weiterleiten, damit er sich mit Euch in Verbindung setzt.

Was machen wir nun wenn die Mutter die Tochter nicht, wie
notariell vereinbart und beurkundet, am Sonntag um 12 Uhr zu
uns bringt? Sie hat damit gedroht und ist seit dem weder
telefonisch noch per email zu erreichen.
Sollen wir die Poizei rufen? Können die überhaupt was machen?

NEIN!!!

Gruß
Ingrid