Hallo,
inspiriert durch eine Anfrage im Elternbrett würde mich einmal
interessieren, wie das in der Regel abläuft.
Kann das Jugendamt das Kind einfach so entziehen oder benötigt
es dafür einen richterlichen Beschluß?
Erst mal, wenn das Kind in akuter Gefahr ist, dürfen sie das Kind in einer „Hauruckaktion“ in Obhut nehmen. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das leider immer wieder mal anders aus.
Müssen die Sachbearbeiter des JA zunächst die Vorwürfe
überprüfen oder können sie den Eltern die Kinder sofort
entziehen.
Selbst wenn sie überprüfen, kommt es hier stark auf die Qualität der Überprüfung an.
Wäre es nicht eine Straftat der Mutter zu drohen: Entweder
Mutter-Kind-Einrichtung oder wir nehmen Dir Dein Kind weg,
wenn es keine ausreichende Begründung für die Unterbringung in
einem Mutter-Kind-Heim gäbe?
Zumindest kenne ich keinen Paragrafen, der Jugendämtern erlaubt volljährigen - nicht entmündigten - erwachsenen Vorschriften zu machen, wo sie ihren Aufenthalt haben.
Evtl. wäre das eine strafbare Handlung in Richtung Erpressung.
Für jeden Schmu braucht man eigentlich eine richterliche
Anordnung (Ausnahme Gefahr in Verzug), ich kann mir nur schwer
vorstellen, daß das ausgerechnet bei der Kindsentziehung durch
das Jugendamt anders ist.
Wie läuft so ein Verfahren ab?
Wenn die Eltern der Inobhutnahme widersprechen, geht das Jugendamt zum Gericht und beantragt einen entsprechenden Beschluss zum Wohle des Kindes. Wenn die Begründung vom Jugendamt „aufgepauscht“ oder sonstwie einseitig gefärbt ist, bleibt dem Richter nichts anderes übrig, als erst mal den Beschluss auszufertigen.
Stellt sich dann später heraus, dass die Inobhutnahme (z. B. Fall Haase und Fall Kutzner beim europäischen Gerichtshof) nicht nötig gewesen ist bzw. sogar das Menschenrecht verletzt, schiebt dann nicht selten das Jugendamt den „schwarzen Peter“ auf’s Gericht: es musste ja den Beschluss des Gerichtes auf Inobhutnahme umsetzen.
Der Richter erklärt warum er den Beschluss erlassen hat: er hat sich ja auf die Fachmeinung des Jugendamtes verlassen.
So beisst sich dann die Katze in den Schwanz.
Geh mal mit Kindesraub und/oder Kinderklau googeln. Eine kurze Auflistung hier: http://home.arcor.de/kinderklau-informell/Videolinks…
Auch wenn man nicht alles ungefiltert glauben darf, was im Internet steht, sind mir mehr als ein Fall bekannt, wo der willkürliche Übereifer von Jugendämtern die Kinder um ihre Eltern gebracht hat.
Ein mir persönlich bekannter Fall: Vater Franzose, Mutter Deutsche und damals fünf Kinder. Jugendamt Ansbach wollte das älteste Kind in die Psychiatrie stecken, obwohl weder von der Schule noch von sonstigen Institutionen Beschwerden über das Kind kamen. Wenn die Eltern damit nicht einverstanden sind, wurde mündlich die wegnahme aller Kinder angedroht.
Familie zog nach Frankreich. Hatte auch dort - da der Vater dort nicht sofort eine Arbeit fand und das Jugendamt Ansbach die dortigen Kollegen informierte - Kontakt zu den entsprechenden Behörden. Die sahen und sehen immer noch keinen Grund ein Kind in die Psychiatrie zu stecken oder die inzwischen sogar sechs Kinder wegzunehmen.
Übrigens hatte die Mutter damals selber das Jugendamt ins Spiel gebracht. Sie hatte nach der Geburt des fünften Kindes vorübergehend gesundheitliche Probleme und erhoffte sich hauswirtschaftliche Hilfe vom Jugendamt.
Über diese Familie gibt es einiges im Internet incl. Youtube, teilweise in deutscher und teilweise in französischer Sprache.
Gruß
Ingrid