Kindesmisshandlung

Hallo,

von einer Diskussion im Elternbrett angeregt, würde mich interessieren, wie folgendes Konstrukt rechtlich bewertet wird.

Um jegliche Diskussion in diese Richtung im Keim zu ersticken: Mir geht es nur um die rechtliche Sicht der Dinge. Die moralische Sicht sollte der Diskussion im Elternbrett vorbehalten bleiben.

Kind läuft plötzlich auf die Straße und kann von der Mutter gerade noch von der Straße gezogen werden, bevor es zu einem Unfall mit einem heranfahrenden PKW kommt.

In dieser Situation ist die Mutter vermutlich selbst auch erschrocken und haut dem Kind eine auf den Hintern.

Ist das wirklich eine Straftat oder ist dieser Schlag auf den Hintern der besonderen Situation geschuldet?

Wie würde ein Jurist diese Situation bewerten?

Gruß
Tina

Hallo,

In dieser Situation ist die Mutter vermutlich selbst auch
erschrocken und haut dem Kind eine auf den Hintern.

Ist das wirklich eine Straftat oder ist dieser Schlag auf den
Hintern der besonderen Situation geschuldet?

zunächst wäre zu prüfen, ob hier eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB vorliegt, denn diese setzt eine körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung voraus. Eine körperliche Misshandlung ist laut einschlägiger Meinung jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Ob das hier gegeben ist?

Diese Frage lässt sich hier wohl nicht beantworten. Sollte die Tat die Voraussetzungen der Körperverletzung erfüllen, wäre diese aber strafbar. An einer Strafbarkeit ändert sich nichts, nur weil die Tat einer bestimmten Situation geschuldet ist.

Die Anwendbarkeit des § 225 StGB kann hier wohl ausgeschlossen werden.

Gruß

S.J.

Hi,

zunächst wäre zu prüfen, ob hier eine Körperverletzung im
Sinne des § 223 StGB vorliegt, denn diese setzt eine
körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung voraus.
Eine körperliche Misshandlung ist laut einschlägiger Meinung
jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche
Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur
unerheblich beeinträchtigt
. Ob das hier gegeben ist?

wir gehen hier von einem Schlag auf den Po aus. Also nicht mehrmaliges starkes Schlagen, sondern das Kind von der Straße reißen und ihm sofort eine auf den Hintern zu geben.

Diese Frage lässt sich hier wohl nicht beantworten. Sollte die
Tat die Voraussetzungen der Körperverletzung erfüllen, wäre
diese aber strafbar. An einer Strafbarkeit ändert sich nichts,
nur weil die Tat einer bestimmten Situation geschuldet ist.

Die Anwendbarkeit des § 225 StGB kann hier wohl ausgeschlossen
werden.

Ok.

Danke.

Gruß
Tina

Hallo

Ich misch mich mal ein.

wir gehen hier von einem Schlag auf den Po aus. Also nicht mehrmaliges starkes Schlagen …

Meinst du nicht diese folgende Aussage?
"Ich habe meiner Tochter den Hintern versohlt, weil sie auf die Straße gelaufen war und fast totgefahren worden ist. "

MfG

Hallo

Ich misch mich mal ein.

Hi,

um was zu erreichen?

wir gehen hier von einem Schlag auf den Po aus. Also nicht mehrmaliges starkes Schlagen …

Meinst du nicht diese folgende Aussage?
"Ich habe meiner Tochter den Hintern versohlt, weil sie auf
die Straße gelaufen war und fast totgefahren worden ist. "

Nein, was hast Du an der Hervorhebung nun genau nicht verstanden?

Wie oft die reale Person aus dem Elternbrett zugeschlagen hat, entzieht sich meiner Kenntnis und steht hier auch nicht zur Debatte.

Gruß
Tina

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Hallo

um was zu erreichen?

Dass du die Frage beantwortest.

Da du ja selber Bezug auf diesen Thread nimmst, hatte ich angenommen, du meintest die von mir zitierte Aussage.

Gruß Simsy

Hi,

um was zu erreichen?

Dass du die Frage beantwortest.

ja ne ist klar. Ich habe klar, deutlich und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht um was es mir ging.

Da du ja selber Bezug auf diesen Thread nimmst, hatte ich
angenommen, du meintest die von mir zitierte Aussage.

Du meinst das:

von einer Diskussion im Elternbrett angeregt, würde mich interessieren, wie folgendes Konstrukt rechtlich bewertet wird

Auch hier sehe ich wenig Interpretationsspielraum.

Sorry, aber ich glaube Du wolltest etwas anderes bezwecken.

Gruß
Tina

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