hallo,wie verhält sich die rechtslage, wenn ein ehepaar getrennt lebt und ein kind ( 14j)bei der mutter lebt, der mittlerweile 18 jährige sohn, noch schüler, beim vater lebt, mit dem unterhaltsansprüchen betreffs der kinder? die frau ist arbeitslos, hat aber eine zeitlang eine eigene firma betrieben, mittlerweile aber der betrieb aufgelöst.
danke für eure antworten
Hi, da euer gemeinsamer Sohn bei dir lebt und noch zur Schule geht, ist er gem. § 1603 Abs. 2 BGB einem minderjährigem Kind gleichgestellt.
Grundsätzlich ist es bei „aufgeteilten Kindern“ so, dass wenn beide Elternteile ausreichendes Einkommen zur Unterhaltszahlung haben, sich diese Unterhaltszahlungen gegenseitig aufheben.
Hat jedoch einer der Elternteile kein ausreichendes Einkommen (sog. fehlende Leistungsfähigkeit), fällt diese Gegenseitigkeit weg.
In deinem Fall hast du für deine Tochter Unterhalt (mind. 284,00 €) zu zahlen, kannst aber im Gegenzug von der nicht leistungsfähigen Mutter für den Sohn keinen Unterhal verlangen.
Tipp: Dein Sohn sollte vom Rechtsanwalt die Leistungsfähigkeit der Mutter überprüfen lassen, da er noch Schüler ist, gibt´s Prozeßkostenhilfe
Grüße
dragonkidd
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seh ich auch so. Aber nicht nur die Leistungsfähigkeit der Mutter überprüfen lassen, auch die Leistungswilligkeit. Also hat die Mutter alles gemacht um ihr Einkommen und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten (einer Kündigung widersprochen oder bei Selbständigen alles gemacht um den Betrieb aufrechtzuerhalten) und macht sie genügend Bewerbungen um ihre Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Das muss sie bei einem evtl. Gerichtsverfahren nachweisen, wenn sie nichts derlei getan hat, kann sie evtl. fiktiv berechnet werden.
Gruß
Ingrid
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Kleine Nebenfrage
Hi Ingrid!
Soviel ich weiß regelt das das Jugendamt, oder???
Also in meinem Fall ist alles über dieser Amt gelaufen und ich habe mich um nichts anders kumemrn brauchen.
Habe ich etwas falsch verstanden???
Im Voraus besten Dank!
Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena
Der betreuende Elternteil kann das Jugendamt als „Beistand“ für ein minderjähriges Kind beauftragen. Die regeln das dann alles. Aber ob Jugendamtsmitarbeitr wirklich immer alles gut regeln, kann man geteilter Meinung sein. Kenne einige Fälle, da haben sie nur mal eben nachgefragt, und sich nicht einmal richtig alle Unterlagen zeigen lassen.
Wer sich selber zusätzlich zu Jugendamt/Anwalt kümmert fährt meist besser.
Das Jugendamt Erlangen-Höchstadt unterstützt auch noch knapp volljährige Kinder, führt aber für diese keine Prozesse mehr. Ob die das in Nürnberg machen, weiß ich nicht.
Grüße in die Heimat
z. Zt. vom Wolgastrand
Ingrid
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Hi Ingrid!
Vielen Dank für Dein Beitrag.
Aber ob Jugendamtsmitarbeitr wirklich immer alles gut
regeln, kann man geteilter Meinung sein. Kenne einige Fälle,
da haben sie nur mal eben nachgefragt, und sich nicht einmal
richtig alle Unterlagen zeigen lassen.
Das kann ich mir gut vorstellen, daß es nicht immer so schön und toll ist wie man sich das wünscht. Ich denke aber, daß ich eben Glück gehabt hat und bin soweit mit dem J.A. sehr zufrieden.
Natürlich kann ich auf juristischem Wege verlangern, daß alle Unterlagen vom Zeuger meines Sohnes nochmal geprüft werden, wenn der Verdacht besteht, daß einiges „vergessen“ wurde. Nur mir ist das sehr mühselig (zumal er kein deutscher ist und auch nicht in der BRD lebt).
Wer sich selber zusätzlich zu Jugendamt/Anwalt kümmert fährt
meist besser.
Wie sooft im Leben!..
Das Jugendamt Erlangen-Höchstadt unterstützt auch noch knapp
volljährige Kinder, führt aber für diese keine Prozesse mehr.
Ob die das in Nürnberg machen, weiß ich nicht.
Bis bei mir soweit ist, dauert es ja…
Grüße in die Heimat
z. Zt. vom Wolgastrand
Wow! Ganz liebe Grüße in die Herze der Seele Rußlands! (OT: Ich liiiiiebe dieses Land!)
Helena