Kindesunterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

wenn ein volljähriges Kind von zu Hause ausziehen möchte, weil es sich mit den Eltern nicht versteht (keine Misshandlung oder ähnliches), sind die Eltern dazu verpflichtet Unterhalt an das Kind zu zahlen? Auch wenn es sich überhaupt nicht bemüht, eine Lehrstelle oder Job oder sonstiges zu bekommen?

MfG,
Eva1607

Hallo,
da stehen sich 2.Forderungen gegenüber:
Auf der einen Seite hat das volljährige Kind für seinen Unterhalt allein aufzukommen.
Auf der anderen Seite haben Eltern ihrem Kind eine Ausbildung zu finanzieren.
Dabei hat das Kind alles zu unternehmen, die Belastung
der Eltern gering zu halten( Aufnahme einer Lehre etc.)

Vorschlag : Den Unterhalt auf ein Zwischenkonto zahlen,bis Bemühungen hinsichtlich Job oder Lehre aufgenommen werden.

Mit Gruß