Kindesunterhalt

Liebe/-r Experte/-in,

eine Frage zu folgender Situation:

meine 23 Jahre alte Tochter lebt bei Ihrer Mutter, keine Berufsausbildung,

zur Zeit unregelmäßig auf einem katholischem Kolleg mit dem Ziel Fachabitur zu

machen. Sie versteht sich plötzlich nicht mehr mit Ihrer Mutter und möchte eine

eigene Wohnung anmieten.

In wieweit muss ich das unterstützen…nach Düsseldorfer Tabelle…alleine…

oder muss die Mutter auch etwas bezahlen…

Für Infos zu diesem Thema wäre sehr dankbar…

Habe natürlich schon dazu gegoogelt , möchte aber eine sichere Auskunft haben.

Weitere nötige Details kann ich gerne nachreichen…

Mit freundlichem Gruss

Rolando

hallo ,

rechtlich gesehen endet die unterhaltspflicht mit dem 18 lebensjahr ,danach sind beide elternteile dazu verpflichtet sogenannten "barunterhalt"zu zahlen und zwar so lange bis das kind die erste berufsausbildung beendet hat (ob fachabitur auch dzu zählt ist fraglich)

Wenn die eltern keinen barunterhalt leisten können oder wollen -so muss das kind beim gericht den unterhalt einklagen !!

Barunterhalt wird von beiden elternteilen getragen .zb. 400 € gesamt -200€ Mutter -200€ Vater - lebt das Kind bei der Mutter zahlt diese nur 150€ barunterhalt - da ja gekocht wird usw !!!

Zieht das kind in eine eigene wohnung müssen ganz klar beide eltern dafür aufkommen zu gleichen teilen .wobei noch dazu zu sagen wäre das die düsseldorfer tabelle nur als richtliene gilt und diese selten im realen leben anzuwenden ist !

was den auszug deiner tochter bei ihrer mutter angeht -das sehr ich äusserst kritisch -du schreibst sie geht unregelmässig zur schule (ich kenne nicht den grund dafür und möchte auch nicht anmassend sein ) aber wie soll das den werden wenn sie tatsächlich eine eigene wohnung hat?

Des weiteren kommt dazu das deine tochter keinen job hat bzw eigenens einkommen (verbesser mich bitte wenn ich falsch liege) hat .

das heist sie bekommt keinerlei staatliche unterstützung -vielleicht noch kindergeld …aber zb wohngeld oder bab (berufsausbildungsbeihilfe) bekommt sie nicht !

Du und die Mutter müsst eure tochter dann komplett finanzieren (miete usw).Also an eurer stelle würde ich mir das ganze nochmal durch den kopf gehen lassen -den es ist schon ein batzen geld was auf euch zu kommen würde !(und das nur weil die beiden sich jetzt nicht mehr verstehen)

Wenn eure tochter sich einen nebenjob suchen würde dann würde sie auch wohngeld bekommen -das wäre zumindest eine entlastung!!

lieben gruss nancy

Hallo nancy…

danke für die schnelle antwort…

also…die idee mit der eigenen wohnung ist ausschließlich von den beiden…

genau wie Du halte ich das für total überzogen…es würde nur eine trennung

der beiden sein und keine lösung für das weitere leben meiner tochter…

den schulbesuch kann ich nur abschätzen…gehe aber davon aus das sie nur die

halbe zeit geht…wenn überhaupt…oder die schule hat sie schon rausgeworfen…

das teilen die herrschaften mir nicht so genau mit…

deshalb nochmal zu zahlungen meinerseits…

ein unterhaltsurteil hat es nie gegeben…auch noch keine gerichtliche anforderung…

ich habe immer freiwillig bezahlt …auch in völlig schulfreien zeiten …vor dem kollegbesuch…

aber diese zahlungen ( im moment 400 euro ) würde ich ungern erhöhen…

zu einem weil meine tochter und exfrau ( berufstätig) extrem faul sind und

mich gerne zu allen gelegenheiten als zahlesel in anspruch genommen haben.

jetzt finde ich aber ,diesen schwachsinnigen auszug mit noch mehr geld zu finanzieren …geht zu weit…

beide sind äusserst dreist…es wird wohl keine aussergerichtlcihe einigung geben…

ich wollte nur mal abschätzen was auf mich zukommen könnte ???

meine tochter wird sich keinen nebenjob suchen…

was könnte maximal auf mich zukommen ?

MLG

Rolando

oje oje ,

da lang ich ja mit meinen vermutungen gar nicht so verkehrt :frowning:

du zahlst also freiwillig -und ich gehe mal davon aus das du nicht zu den millionären hier in deutschland gehörst .(das du freiwillig zahlst finde ich lobenswert-da gibt es leider nicht viele väter von)

ich kann dir nur folgende tips geben (bei denen du auch rechtlich auf der sicheren seite bist)

  1. ich würde mich an deiner stelle mal erkundigen bei der schule ob deine tochter tatsächlich noch zur schule geht -sollte sie nicht mehr gehen und erhält noch kindergeld (welches ja bis maximal 25 jahren gezahlt wird )
    ist das betrug und bringt die mutter in schwierigkeiten (muss dann alles zurückgezahlt werden + strafe )

2.sollte sie nicht mehr oder nur unregelmässig zur schule gehen dann kannst du sofort die unterhaltszahlungen einstellen !!! ohne das du einen auf den deckel bekommst -warum das so ist will ich dir kurz erklären:

wenn ein volljähriges kind unterhalt für sich geltend machen will -so muss das KIND persönlich und im eigenen namen einen antrag beim gericht stellen und gegebenenfalls einen titel erwirken gegen dich und die mutter !!!

Das Kind muss allerdings dem Gericht glaubhaft darlegen warum es den Barunterhalt von den Eltern braucht -das Kind muss aber auch eine ganze menge dafür tun um die ansprüche geltend zu machen zb:
muss ein kind darlegen das es regelmässig eine schule besucht oder sich in einer berufsausbildung befindet.
Den die Regel ist eigentlich das dein kind mit 16 von der schule geht und eine ausbildung macht ! in dieser zeit sin eltern barunterhaltspflichtig !
deine tochter ist aber schon 23 daher wird es schwer unterhaltsansprüche geltend zu machen !und des weiteren soll der barunterhalt auch nur als Zubrot dienen das heist es jedem jungen erwachsenen zuzumuten einen nebenjob zu haben um seinen lebensunterhalt selbst zu bestreiten!!

Das heist also -wenn deine tochter nicht vor gericht geht kann sie auch keinen unterhalt mehr verlangen (und ich wette das deine tochter nicht zum gericht geht weil sie sich so ein verfahren nicht leisten kann -auch prozzesskostenbeihilfe oder einen beratungsschein für den anwalt bekommt sie nicht (weiss ich aus eigener erfahrung), des weiteren wird sie nicht vor gericht gehen da ihre mutter ja dann auch "dran " wäre …und ich wette das deine tochter +mutter nicht wissen das die tochter den barunterhalt einklagen müsste!

stell den unterhalt ein …zu befürchten hast du nichts!

und ich würde an deiner stelle nichts dazu tun damit deine tochter ne eigene wohnung bekommt -den die kosten bleiben an dir hängen wie bisher auch !

also…millionär nicht…aber die summe bringt mich nicht in verlegenheit…

wenn sie gar nichts macht brauch ich also auch nicht zu bezahlen…

sie wissen das sie es einklagen müssen…und sie ist auch des öfteren schön länger aus psychsomatischen gründen krank geschrieben gewesen…

damit waren sie schon mal vor irgend einem gericht…

sind aber praktisch ausgelacht und wegeschickt worden…

das weiss ich von meiner mutter…sie hat das inoffiziell über mal über eine bekannte vom jugendamt erfahren…

zusammengefasst kann ich also ruhig angehen lassen…oder???

auf jeden fall vielen dank für Deine ausführungen…

Hallo Rolando,

okay, die Düsseldorfer Tabelle 2011 gibt Auskunft über den monatlichen Kindesunterhalt. Da die Tochter über 18 Jahre alt ist hat sie grundsäztlich keinen Anspruch auf Leistungen.

Ausnahme: sie ist in einer festen Aus- und Weiterbildung oder im Studium. Ihr stehen dann monatlich etwa 660,- incl. Warmmiete zu. Diese sind von beiden Elternteilen zu erbringen wenn der Selbstbehalt nicht unterschritten wird.

Die Tochter kann aber auch BAFöG beantragen. Dann wird das Amt die Einkommensverhältnisse der Elternteile prüfen und dort ggf. Gelder rückfordern.

Bei erreichen des 25 Lebensjahres ist dann schluß mit dem Leistungsanspruch der Tochter.

Gruß blackdaniel

lach ,auch wenn dich die summe nicht in verlegenheit bringt -du musst auch für dein geld arbeiten .

Und ich sag ja wenn deine tochter klagen würde ,würde sie ihrer mutter ja auch ans bein pinkeln da sie ja auch unterhalt zahlen muss-desweiteren ist in allen gesetzestexten (was volljährige kinder angeht )immer nur eine altersspanne von 18-21 jahren angegeben !deine tochter ist ja schon 23 und damit auch in der lage ihr leben selbst in die hand zu nehmen und für sich zu sorgen -sei es durch einen nebenjob oder sonstiges !!

wohnung musst du nicht und solltest du auch nicht finanzieren (miete ,nebenkosten ,handy ,möbel+einrichtung , lebensmittel usw das kann auch nicht finanziert werden selbst mit den 400€ unterhalt die du bis dato gezahlt hast)
Stell den unterhalt ein , forderungen können nicht mehr geltend gemacht werden.

alles gute für dich und lieben gruss nancy

Hallo Rolando,

eine verbindliche Auskunft kann dir nur ein Anwalt geben, hier sind die Antworten immer nur nach bestem Wissen.

Also, eure Tochter ist über 18, also sind beide Elternteile für den Unterhalt zuständig.

Gruß,DC

Hallo,

zwei Grundsätze:

1.Eltern haben dem Kind eine Ausbildung zu finanzieren.
2.Das Kind-gerade ein volljähriges - hat alles zu unternehmen um die Unterhaltsbelastungen so gering wie
möglich zu halten( dazu gehört regelmäig und zielstrebig eine Ausbildung /Schule/Studium/ Lehre
zu betreiben.

Ausführungen hinsichtlich eines Volljährigenunterhalts
finden sich in den Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle.
Natürlich sind beide Elternteile entsprechend ihres Einkommens anteilig verpflichtet.

Mit Gruß

danke für die ausführungen…

mit gruß Rolando

dankeschön

Rolando

danke Dir

Rolando

Hallo,

vermutlich müssen BEIDE Eltern das nicht finanzieren. Ein volljähriges Kind muss seine Ausbildung effektiv und schnellstmöglich durchziehen, wenn es Unterhalt haben will.

Wenn es mein Kind wäre, hätte es schon lange keinen Unterhaltsanspruch mehr.

Gruß