Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,ich bin der Lebensgefährte von luise.Ich bin ein selbstständiger Friseurmeister, habe einen Sohn (16)und eine Tochter( bald 14). Der Sohn lebt bei mir und die Tochter lebt bei der Mutter. Diese lebt mit Ihrem Lebensgefährten und Tochter in Dortmund.
Seit dem 01.07.2002 brauche ich am meine Ex-Frau keinen Ehegattenunterhalt mehr bezahlen, muß aber für meine Tochter regelmäßig jeden Monat 307,00 Euro bezahlen. Für meinen Sohn brauche ich seit dem Zeitpunkt keinen Unterhalt aufbringen, weil er bei mir wohnt. Bekomme von meiner Ex-Frau kein Geld für Ihn. Jeder bekommt 154,00 Euro Kindergeld für jedes Kind. Somit hat sie 461,00 Euro zu Verfügung, geht halbtags arbeiten, wieviel Gehalt sie bekommt weiss ich nicht.
Meine Fragen sind:
Bin ich berechtigt, den Verdienst bzw. Einkünfte, meiner Ex-Frau einzufordern, ohne dass ich ein Anwalt zuschalten sollte?
Werden die Einkünfte(Verdienste) meinerseits und Ihrerseits nicht miteinander verglichen? Oder könnte es sein, das ich rückwirkend dadurch mehr bezahlen muß?
Dadurch, dass meine Einnahmen etwas zurückgegangen sind, kann ich meine Unterhaltszahlungen nicht neu berechnen lassen?
Danke, für die Antworten im Vorraus.
Liebe Grüße, Bernd
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,ich bin der Lebensgefährte
von luise.Ich bin ein selbstständiger Friseurmeister, habe
"…den Hinweis, der dick und fett vor dem Absenden des Artikelsin diesem Brett zu lesen war, nicht gelesen, und werde mich deshalb wundern, daß ich hier keine Antworten bekomme.
Hätte ich den Hinweis gelesen, wüsste ich nämlich, daß eine solch konkrete Fragestellung quasi die Aufforderung zu einer illegalen Rechtsberatung wäre, was nur dadurch umgangen werden kann, in dem man - wie im Hinweis deutlichst ausgeführt - Fragen allgemein und nicht konkret stellt.
Außerdem habe ich gleichzeitig die Expertensuche verwendet und bin zu ungeduldig, ersteinmal abzuwarten, was von dort zurückkommt - ich habe mir noch nicht mal Mühe gegeben, das zu vertuschen und habe die vorgefertigte Anrede aus der eMail-Anfrage hier gleich mit reinkopiert, damit jeder sehen kann, daß ich mir keinen Kopp drum gemacht habe."
Auch auf die Gefahr hin, dass mir M.v.d.Hagen den Kopf abreisst… OBwohl dessen Einwand durchaus berechtigt ist !!!
Bei Unterhaltszahlungen kommt zuerst der/die Zahlende zum Zug:
entsprechend der Zahlungskraft wird man zur Kasse gebeten. Allerdings
haben die minimalen finanziellen Bedürfnisse (=Existenzminimum)des
Schuldners Vorrang.
Zu deutsch: wer nix verdient, braucht auch keinen Unterhalt zu bezahlen.
Hier noch ein Link: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_T…