Kindesunterhalt

Hallo,

ich habe aus einer früheren Beziehung ein Kind, für das ich Unterhalt zahle. Nun stehe ich unmittelbar vor der Heirat mit meiner neuen Lebenspartnerin.
Wie wirkt sich diese Heirat auf die Höhe der Unterhaltszahlung aus? Wird ihr Verdienst in die Berechnung mit einbezogen? Wird der Unterhalt also eher steigen oder eher sinken?

Möglicherweise ist es ja wichtig: Meine zukünftige Frau bringt ein Kind in die Ehe ein, für das der Vater theoretisch unterhalstpflichtig ist. Der lebt allerdings unterhalb der Verdienstgrenze, so dass er nichts zahlen muss. Vom Jugendamt bekommt sie auch nichts, denn dafür ist das Kind bereits zu alt.

Hallo,
also bei uns war es fast auch so. Ich habe zwei Kinder aus erster Ehe, Vater zahlt nicht.
Mein Mann hat ein Kind aus vorheriger Beziehung, war aber nie verheiratet.
Wir waren noch keine 4 Wochen verheiratet, da bekamen wir ein Schreiben vom Jugendamt des Kindes meines Mannes. Die Mutter wollte mehr Unterhalt.
Da wir verheiratet und mein Mann meine beiden Kinder jetzt auf seiner Steuerkarte hatte, mussten wir erheblich mehr bezahlen.
Mit seinem Kind besteht kein Kontakt, sie will angeblich nicht, nur 14 Tage vor ihrem Geburtstag immer, wss schlagartig nach diesem wieder vorbei ist.
Er bekommt nicht mal Zeugnisse von dem kind zu sehen, obwohl ich diese von meinen Kindern zum gleichem Jugendamt schicken muss, weil der Vater diese sehen will.
Eine Beschwerde brachte nur einenBrief, wo uns vom Stadtrat mitgeteilt wurde, dass jede Bearbeiterin selber nach ihrem Gewissen entscheiden kann, ob sie das Wohl des Kindes, oder die Privatsphäre das Vaters an erster Stelle stellt (was für ein Witz!).
Wir müssen wesentlich mehr bezahlen, da ich ein Haus besitze (dieses wurde von meinem Ex verschuldet, weil ich so blöde war ihm einmal eine Unterschrift zu geben) und obwohl wireine erhebliche Summe ab bezahlen müssen, wird diese nicht vom Jugendamt anerkannt, ja die gehen sogar noch weiter und schreiben. Die Ehefrau besitzt ein Haus, hier kann der Wohnvorteil abgezogen werden.
Es ist alles nicht zu glauben, es kommt ganz auf die Laune der Bearbeiterin an. Ich schicke Ihnen mal einen Link mit, der sagt genug über das Jugendamt.
Sie können sich gerne noch melden, wenn Fragen sind. Ich bin maleben Essen kochen. Viel Spass beim Lesen!
Liebe Grüsse
Agnes
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Hallo,

Du bist weiterhin unterhaltspflichtig, deine neue Frau nicht.
Wenn deine neue Frau keinen Unterhalt für ihr Kind bekommt, wirst du wohl mit für das Kind sorgen müssen.
Solltet ihr über eine Adoption nachdenken, beachtet das dann der Unterhalt wegfällt ( der Vater von dem Kind deiner neuen Frau ).
LG

hallo,
du mußt Unterhalt zahlen wie bisher, der Verdienst deiner Frau hat damit nichts zu tun…

lisa

Hallo,

die Leistungen für Kindesunterhalt sind in der Düsseldorfer Tabelle 2012 festgelegt.

Für dein Kind steht nach Alter und nach dem Durchschnittseinkommen die Höhe der monatlichen Kinderunterhaltsleistungen fest. Durch die Heirat ändert sich ja nicht viel, außer die Steuerklasse. Dafür geht keiner vor ein Familiengericht um 2,50€ mehr Kindesunterhalt einzuklagen.

Deine neue Partnerin bringt ein minderjähriges Kind in die häusliche Gemeinschaft und geht wahrscheinlich nur einer geringfügigen Beschäftigung nach. Da wirst du eher weniger zahlen. Das richtet sich aber nach den tatsächlichen durchschnittlichen Nettoeinkünften, abzüglich der Fahrt- Werbungskosten, Schulden für das Auto was dich täglich zur Arbeit bringt usw.

Schau einfach mal in die oben genannte Tabelle. Viel Erfolg.

Gruß blackdaniel

Es bleibt alles beim alten.

es kommt drauf an wieviel deine frau verdient.ihr seid eine bedarfsgemeinschaft.da wird jede person angerechnet minderjährig oder nicht und dann das ganze einkommen dass ihr habt an alle im haushalt lebenden personen gerechnet.es kann sich für dich positiv als auch negativ auswirken.(kenne deine finanziele lage nicht)

Hallo

normalerweise wird das Einkommen deiner Frau nicht berücksichtigt, solange du denn Mindestunterhalt zahlen kannst. Bist du nicht zahlungsfähig oder vermindert zahlungsfähig kann ein sogenannter Taschengeldanspruch gegen deine neue Frau herangezogen werden.
Damit wird sie indirekt berücksichtigt.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/familie/tipps/recht…

Gruss

Hallo,

das Stiefkind ändert nichts am Unterhalt. Gilt für die Ehefrau und für den Ehemann.

Also das Einkommen der Ehefrau spielt keine Rolle bei Deinem Kind und das Kind Deiner Frau spielt keine Rolle beim Unterhalt für Dein Kind.

Gruß