Kindesunterhalt

Die 19.jährige Tochter befinded sich in schulischer Ausbildung.
Sie zog ohne Vorankündigung zu ihrem Freund.Dieser ist 23,ohne Ausbildung und Beruf.
nach 2 Monaten sind alle ihre Ersparnisse aufgebraucht.
Nun will sie mehr Unterhalt.Ich bin Barunterhalzspflichtig,der geschiedene Elternteil war Naturalpflichtig.
sollte der andere Elternteil sich weigern,Barunterhalt zu zahlen,muß ich dann mehr Unterhalt zahlen?
Wenn beide Elternteile mit dem wegzug des Kindes nicht einverstanden waren,denn bei beiden hat sie ein eigenes Zimmer,muß man das eifach hinnehmen?

Hallo,
die Tochter ist volljährig, sie kann also hinziehen wo sie will.
Der Freund ist für sie natürlich nicht unterhaltspflichtig.
Unterhaltspflichtig sind natürlich beide Elternteile
bei einem vollj. Kind, jeder nach seinem Einkommen.
Bei einer Weigerung der Mutter haften Sie nicht für deren Anteil.
Die Regelungen und die Berechnung kann man im Netz
nachlesen- Düsseldorfer Tabelle/ Erläuterungen.

Mit Gruß