Liebe/-r Experte/-in,
Hallo; ich hätte mal zwei Fragen und vieleicht können Sie mir ja weiterhelfen. Meine Scheidung läuft zwar, aber wenn ich jetzt meine Anwältin was wegen dem Kindesunterhalt frage- kostet das wieder extra. /// Mein Ex bezahlte bisher den Kindesunterhalt an mich. Ab nächsten Monat will er seinen Teil für meine Tochter an sie überweisen. Da er ja dann weniger bezahlen muss bleibt ihm mehr Selbstbehalt. Muss er dann für meinen Sohn nicht mehr bezahlen??/// Ausserdem verdient er mitlerweile viel mehr. Kann man die Berechnung neu einklagen?? Für eine Antwort wäre ich dankbar. Gruss Manuela
Hallo,
der Vater kann nur dann den Unterhalt an die Tochter zahlen, wenn sie volljährig ist.
Warum er weniger zahlen will/muss, wenn er an die Tochter zahlt, kann ich nicht nachvollziehen.
Eine Neuberechnung des Unterhalts kann natürlich vorgenommen werden, dazu mit der Vater aber erst zur Darlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse aufgefordert werden( Einschreiben/ Vorlage von Verdienstbescheinigungen etc.)
Dassnd doch aber auch die Aufgaben eines Anwaltes im Scheidungsverfahren, da auch immer der Kindesunterhalt geregelt werden soll.
Mit Gruß
Ich meinte damit (das er weniger zahlen muss- weil der Kindesunterhalt ab 18 durch 2 geteilt wird)-- das stimmt ja auch!! ///- aber er zahlt jetzt weniger - und hat mehr Selbstbehalt!///-- muss er dann nicht für meinen Sohn mehr bezahlen???///////// – nur eine Frage noch: kann ich das (wenns so ist)- beim Jugendamt Duisburg beantragen oder einklagen??? (denn jede Frage beim Anwalt kostet Geld//- und jeder Brief ungefähr 200 Euro…/////- ich könnte kotz… /// - das hab ich bereits erlebt… ///
Hallo,
ja so ist es, bei der ersten Anfrage war jedoch das Alter der Tochter nicht genannt.Sie können natürlich zum Jugendamt gehen um sich dort beraten und unterstützen zu lassen.Das JA wird dann den Vater um die Unterlagen bitten und eine Berechnung vornehmen.