Kindesunterhalt

hallo

stimmt dass ich für meinen sohn nur bis zum 12 lebensjahr unterhalt zahlen muss(soll neues gesetz sein)falls die mutter arbeiten geht und genug verdient?
mfg

Davon habe ich noch nie etwas gehört, ich halte das auch für unmöglich.

Richtig ist, dass das unterhaltspflichtige Elternteil solange Unterhalt bezahlen muß, bis das Kind volljährig ist und den eigenen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

Das kann bei einem studierenden Kind bis Ende der Erstausbildung, längsten bis 27 Jahre, bei einem eventuell dauerhaft erkrankten Kind sogar bis zum Lebensende sein.

mfG

hallo ,

nein das stimmt nicht (du vertust dich da bestimmt mit dem unterhaltsvorschuss -der vom jugendamt gezahlt wird -wenn der vater nicht in der lage ist den unterhalt fürs kind aufzubringen - dieser wird nur bis zum 12 lebensjahr gezahlt) dabei handelt es sich aber -wie der name schon sagt um einen vorschuss welcher vom jugendamt zurückgefordert wird.

die unterhaltspflicht besteht bis zum 18 lebendsjahr --und selbst nach dem 18 lebensjahr sind beide elternteile zu gleichen teilen zu sogenannten barunterhalt verpflichtet und zwar solange bis das kind seine 1 ausbildung beendet hat .

lieben gruss nancy

Das ist sicher Unfug.
Die Mutter leistet bis zur Volljährigkeit Betreuungsunterhalt und Sie haben Barunterhalt zu zahlen.
Mit Gruß

Auch Hallo,

nein, das stimmt nicht. Was du gehört hast bezieht sich vermutlich auf den Ehegattenunterhalt.
Der Kindesunterhalt ist immer zu zahlen.

Gruß, DC

Hallo,

nicht richtig. Bis zum 18 Lebensjahr bist Du mindestens verpflichtet.

Wenn das kund 12 ist, kann der Mutter zugemutet werden für ihren Lebensunterhalt (teilwiese) selbst zu sorgen.

Gruß und schönes Restwochenende

blackdaniel

Hallo,

stimmt dass ich für meinen sohn nur bis zum 12 lebensjahr
unterhalt zahlen muss(soll neues gesetz sein)falls die mutter
arbeiten geht und genug verdient?

woher kommt den der Unsinn??? Der Unterhaltsvorschuss (wenn der nichtbetreuende Elternteil keinen Unterhalt bezahlt) vom Staat entfällt ab dem 12. Geburtstag, der Unterhalt ist fällig bis zur Volljährigkeit.

Wenn die Mutter das zwei- bis dreifache verdient kann ihr Einkommen auf den Unterhalt mit angerechnet werden und es wird weniger Unterhalt fällig.

Ich wundere mich immer wieder, wie als „Latrinenparole“ Gesetze erfunden werden. :smile:

Gruß