Kindesunterhalt

2 Kinder 12/11 Jahre aus erster Ehe werden von den Eltern zu je 50% betreut und leben bei beiden Eltern. Aus der jetzigen Beziehung ist ein Kind mit 5 Jahren und ein weiteres Kind kommt. kann Ehemann 1 bei der Unterhaltsberechnung der geschiedenen Ehefrau ein evtl. zu erzielendes Einkommen von 1500€ anrechnen auch wenn diese nur bisher ca. 300€ verdient hat und ab sofort kein Einkommen mehr hat?

Sorry, den Sachverhalt verstehe ich nicht.
Kann man sich nicht bei solchen Anfragen etwas präzises ausdrücken und den Sachverhalt konkreter schildern.
Die Schilderung läßt mehrere Auslegungen zu.

Bitte um Entschuldigung nochmal die konkrete Frage:

aus erster Ehe sind 2 Kinder die zu je 50% von den Eltern betreut werden.
Nun sollte der Unterhalt für die Kinder neu berechnet werden.
In der jetzigen Beziehung ist ein Kind mit 5 Jahrenund ein weiteres unterwegs sodass die Frau nur im geringfügigen Bereich bis ca. 300€ gearbeitet hat und ab sofort nicht mehr arbeiten kann.
Exehemann setzt nun beider Unterhaltsberechnung einen Verdienst der Frau in Höhe von 1500€ an, obwohl kein Verdienst mehr erwartet werden kann. Ist diese Art der Berechnung ok?
Gruß röselschen

Sorry, den Sachverhalt verstehe ich nicht.
Kann man sich nicht bei solchen Anfragen etwas präzises
ausdrücken und den Sachverhalt konkreter schildern.
Die Schilderung läßt mehrere Auslegungen zu.

Hallo,
also ich verstehe den Sachverhalt so:
eingeschiedenes Ehepaar hat 2 Kinder ( Teilbetreuung).
Die geschiedene Frau hat in der neuen Beziehung ein (weiteres )Kind und sie ist mit einem weiteren Kind( ihr 4. Kind) schwanger.
Die beiden ehelichen Kinder sind hier betroffen.
Beide Elternteile leisten Betreuungsunterhalt zu 50 %,eine Unterhaltszahlung findet bei diesen Fällen( die „geteilten“ Kinder nicht statt.
Jeder ET.leistet für das Kind bei ihm ( auch in diesem Fall der jeweiligen 50% Betreuung )Bar- und Betreuungsunterhalt.
Wenn wie hier, ein ET. kein Barunterhalt wegen Leisatungsunfähigkeit mehr zahlen kann, kann sie kein Unterhalt zahlen und der Mann muss 2x Barunterhalt und 1x Betreungsunterhalt leisten.

Alles klar ?

Mit Gruß