Kindesunterhalt

Folgende Situation, er hat Drei Kinder aus seiner Ehe
für die Unterhsltsvorschuss bezahlt wird, Sie hat drei
Kinder die Unterhalt von ihrem Vater bekommen
die beiden haben ein gemeinsames Kind, weshalb
sie in Elternzeit ist und die Elterngeldzeit ist
um. Das heißt, wenn er Unterhalt bezahlt, werden Sie
hilfebedürftig, Hartz4 oder Wohngeld und Kinderzuschlag
kann das Jugendamt trotzdem Unterhalt vordern.?
Ist er seiner Lebensg.nicht Unterhaltspflichtig, von
wegen Bedarfsgemeinschaft? Jeder will sein Geld oder
nicht zahlen und die Familie steht teilw.
ohne Geld da und keiner Berät sie. Hilfe!!!
Gut wären Links von Gesetzen die was aussagen!

Ich habe leider nicht viel verstanden. Vorraussetzung für eine Unterhaltsflicht ist, dass man unterhaltsfähig ist. Wird Unterhaltsfähigkeit bestritten, muß man diese vor einem Gericht nachweisen, d. h. die Hose runterlassen und alles offen legen.

Tut man das nicht, häufen sich die Unterhaltsforderungen an. Unterhaltsforderungen verjähren nicht und sind ein Leben lang einklagbar, also auch nach 50 Jahren noch.

Wenn man alle nötigen Schritte unternimmt, verbleibt jeder Person bzw. Familie zumindest der Hatz IV, bzw. Sozialhilfesatz.

Ich hoffe geholfen zu haben
Gruß

Hallo,
kenne Eure Situation zu gut. Wir müssen Unterhalt zahlen, haben die Kinder alle 14 Tage und zur Hälfte in den Ferien. Kurzum, es gab eine Zeit da war ich Kundin in der Tafel, da das Essen für uns zu 7 nicht mehr reichte. Jugendamt hat immer das Recht den Unterhalt in den Vordergrund zu stellen! Bis auf ich glaube 1150€ Eingenbehalt für Euch wird eigentlich alles angerechnet. D.h. Ihr müsst alle Ausgaben und Einnahmen zusammenrechnen. Steuerberscheide sind vorzulegen. Wenn ihr unter eine gewisse Einkommensgrenze kommt, könnt ihr Euch mit all Euren Belegen beim Amtsgericht melden und auch hier bei einem Rechtspfleger kostenlos beraten lassen. Wäre ratsam und für Euch eigentlich der erste Schritt. Habe leider nicht die Zeit Euch Gesetze rauszusuch
en, ausserdem gibt es da wie gesagt Spezialisten.Trotzdem, Unterhalt der Kinder geht immer vor, das wisst Ihr, so hart es für alle anderen ist. Wir outen uns jährlich komplett gegenüber dem Jugendamt mit Hilfe einer uns bekannten Rechtsanwältin, die bis heute noch keinen Cent wollte, aber es hat durch die Rechtsanwältin ordentliche Strukturen bei uns bekommen und wir können Rückstände auch abstottern. Viel Glück und Kraft

Hallo,

Links kann ich dir leider keine bieten.
Wenn seine Kinder Unterhaltsvorschuss bekommen, dann zahlt er ja rückwirkend (vermute ich) an das Jugendamt. Die Höhe der Nachzahlung kann sicherlich seinem Einkommen angepasst werden.
Fakt ist, er ist seinen Kindern gegenüber Unterhaltsverpflichtet. Sonst würde ja jeder der Unterhalt zahlen muss einfach heiraten, ein neues Kind bekommen und zahlt dann halt nicht mehr weil er eine neue Familie hat.

Allerdings muss der Unterhalt angepasst werden, wenn ein weiteres Kind dazu gekommen ist. Für dieses neue Kind ist dann aber auch die Mutter in der Pflicht.

Wenn die neue Familie durch die Unterhaltszahlung Hilfebefürftig wird, dann wir das Amt sich mit dem Jugendamt schon einigen. In der Regel ist das natürlich Unsinnig, dass jemand Unterhalt zahlt und dann aber Wohngeld oder Ähnliches beantragen muss. Allerdings wird bei allen von dir aufgeführten Leistungen der Kindesunterhalt den man zahlen muss nicht berücksichtig. Heißt, entweder hat die neue Familie so wenig Einkommen, dass eine Sozialleistung ergänzend beantragt werden muss und das schon VOR Abzug des Kindesunterhaltes, oder eben nicht.

Ich würde dazu raten das Gespräch mit dem Jugendamt zu suchen, an das der Unterhalt gezahlt wird. Alternativ einen Anwalt suchen und den Unterhalt gerichtlich neu festlegen lassen.

Gruß, DC

Das heißt, wenn er Unterhalt bezahlt, werden Sie
hilfebedürftig, Hartz4 oder Wohngeld und Kinderzuschlag
kann das Jugendamt trotzdem Unterhalt vordern.?

BGB 2 § 1603
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

Die Bessungsgrenze für den „angemessenen Unterhalts“ des Unterhaltspflichtigen liegt eng an den Einkommensgrenzen für die von Ihnen genannten Leistungen. D.h. er zahl nur soviel Unterhalt, dass er nicht Leistungsberechtigt für Harz4 oder auch Wohngeld wird. Die genauen Zahlen können sie ja selbst googeln.

Ist er seiner Lebensg.nicht Unterhaltspflichtig, von
wegen Bedarfsgemeinschaft?

Nein, ist leider Quatsch. Bedarfsgemeinschaft ist ein Begriff der sich nur auf Leistungen zu Harz4 bezieht. Damit er seiner jetzigen Partnerin Unterhaltspflicht wird, müssten sie heiraten und sich dann wieder scheiden…

Jeder will sein Geld oder

nicht zahlen und die Familie steht teilw.
ohne Geld da und keiner Berät sie. Hilfe!!!

Beratung findet man nicht bei Beistandschaft des Jugendamtes (also die direkt mit Unterhalt Beschäftigten, die beraten lt. Gesetz nur die Unterhaltsberechtigten)
Aber es gibt andere Möglichkeiten. Z.B. in einer Familien- oder Elternberatungsstelle (z.B. örtlicher Sozialdienst der Caritas, ProFamilia, DRK Sozialdienst etc.) und auch im (Allgemeinen) Sozialen Dienst des Jugendamtes.

Gruß,
Kraig Lafuze

Hallo EinBienchen,
„ …Gut wären Links von Gesetzen die was aussagen!..“
Gesetzestexte kann ich dir nicht geben, da es nur die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie gibt. Es gibt aber verschiedene Grundsatzurteile, die du dir noch recherchieren kannst.
Ich kann dir aus meiner langjährigen Erfahrung (als neue Lebensgefährtin eines für zwei minderjährige Kinder aus erster Ehe zahlungspflichtigen Mannes mit nun drei gemeinsamen Kindern) berichten, wie ich die Lage einschätzen gelernt habe:
… er hat Drei Kinder aus seiner Ehe, für die Unterhsltsvorschuss bezahlt wird,… :die beiden haben ein gemeinsames Kind,…
der Vater ist für seine drei Kinder aus erster Ehe und für das neue gemeinsame Kind unterhaltspflichtig.
Aus der Frage geht nicht hervor, ob die Kinder bei Vater oder Mutter leben. Ich nehme an, sie leben bei der Mutter.
„… Sie hat drei Kinder die Unterhalt von ihrem Vater bekommen…“
In Bezug auf Unterhalt ist es (eigentlich heutzutage untragbar, aber wahr!) unerheblich, wie viele weitere Kinder in seinem Haushalt leben. Es sei denn er hat sie adoptiert, was aber nicht der Fall ist.
Damit wird in der Regel allein sein unterhaltsrelevantes Einkommen (Nettoeinkommen zuzüglich 1/3 eventuellem geldwerten Vorteils – z.B. Dienstwagen o.ä. - und abzüglich 5% berufsbedingte Aufwendungen) bereinigt und davon (wenn er arbeitet) 950 Euro Selbstbehalt abgezogen. Das übrige Geld wird nun nach Altersklassen der Kinder gestaffelt (siehe Düsseldorfer Tabelle). Reicht dieses Geld nicht aus, so kommt es zur Mangelfallberechnung, in der die Kinder einen prozentualen Anteil der entsprechenden Unterhaltshöhe erhalten.
Er muss also an die drei älteren Kinder den entsprechenden Barunterhalt zahlen.
„… sie in Elternzeit ist und die Elterngeldzeit ist um. Das heißt, wenn er Unterhalt bezahlt, werden Sie hilfebedürftig, Hartz4 oder Wohngeld und Kinderzuschlag …“
Ja, genau so ist es. In diesem Fall muss die Mutter versuchen, eventuelle Elternbeiträge für Kita-Betreuung erlassen zu bekommen, Wohngeld zu beantragen, Landeserziehungsgeld zu beantragen, Wohngeld usw. Es zeigt sich, dass vor allem Landeserziehungsgeld und Elternbeiträge relativ mühelos funktionieren. Ab Wohngeld wird es kritisch, da meist der Wohnraum zu groß ist. und beide Einkommen geprüft werden ;-(
„ … kann das Jugendamt trotzdem Unterhalt vordern.? …“
Das Jugendamt tat es in dem mir bekannten Fall! Die Lebensumstände in der neuen Familie waren „sein Privatvergnügen!“ ;-(
„ …Ist er seiner Lebensg.nicht Unterhaltspflichtig, von wegen Bedarfsgemeinschaft? …“

Er ist der Mutter des Kleinkindes gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er allen 4 Minderjährigen den vollen Mindestunterhalt bezahlen kann und vor der Selbstbehaltsgrenze (950 Euro) noch etwas übrig bleibt! …

„ … Jeder will sein Geld oder nicht zahlen und die Familie steht teilw. ohne Geld da und keiner Berät sie. Hilfe!!! …“
Genau so ist es! Sobald Geld gefordert werden kann gelten Familienmitglieder als Einzelpersonen. Soll Geld bezahlt werden, wird die Familie zur Bedarfsgemeinschaft. Dies ist so ungerecht und himmelschreiend!!!
Die Kinder der getrennt lebenden Frau haben das Jugendamt als Beistand. Die Kinder, die das „Glück“ haben, in Familie aufzuwachsen, müssen hinten anstehen und die Krumen nehmen, die das Jugendamt ihnen lässt. Ganz ekelhaft und total unangemessen.

Was kann man tun? Der Vater kann eine Abänderungsklage anstreben (damit im scheinbar vorhandenen Titel, das neue gemeinsame Kind berücksichtigt wird). Dort kann versucht werden, die Einzelsituation darzulegen. Und je nach Richter kann es so oder so ausgehen.
Der Staat will sein Geld immer zurück: also wird der Unterhaltsvorschuss auf jeden Fall fällig.
Im schlimmsten Fall wird sein Selbstbehalt sogar noch herabgesetzt wegen Haushaltsersparnis, da der Vater eine neue Lebensgefährtin hat.

Summa sumarum: die Zustände in Deutschland in Bezug auf Kindesunterhalt sind untragbar veraltet und bevorzugen die Kinder, die getrennt vom Zahl-Elternteil leben. Die anderen dürfen rudern, schuften und hungern und ihren eigenen Kindern erklären, warum sie am Hungertuch nagen, während riesige Summen an getrennt lebende Kinder fließen und es völlig egal ist, ob der dort lebende Elternteil auf der faulen Haut liegt und das Geld mit vollen Händen zum Fenster raus wirft. Pfui, Familienministerin!!!

Wenn auf die ersten drei schon der Vorschuss bezahlt wird, hat er doch schon nichts. Für das gemeinsame Kind, wenn se zusammen wohnen steht ihr zumindestens Naturalunterhalt zu. Den Rest, dass rechnet euch das Jugendamt schon vor.Fordern tun die erstmal, denn muss er sich offenbaren und wenn nichts da ist kann man ihm nichts nehmen.

Hallo,

schöner Sachverhalt.
Wenn das JA UV zahlt, wird es prüfen , ob der Vater
unterhaltsrechtlich leistungsfähig ist( das JA( besser die Unterhaltsvorschusskasse) prüft eine Erstattung der öffentlichen Leistung.
Eine Forderung wird natürlich nicht erhoben, wenn damit die neue Familie Hartz4 berechtigt würde.Nach dem Familienrecht(BGB)ist er dem Kind aus der neuen Beziehung gegenüber unterhaltspflicht und ggf der Mutter für die ersten Lebensjahre des Kindes( siehe Familienrecht/BGB)Nach dem Sozialhilferecht besteht eine Bedarfsgemeinschaft aus 7 Kindern und 2 Erw.
Deren Einkommen wird dem Sozialhilfesätzen entgegengesetzt, wenn der Bedarf höher ist, gibt es eine staatliche Leistung.

Mit Gruß

Hallo,

unterhaltspflichtig ist er wohl, aber vermutlich nicht unterhaltsFÄHIG!

Fordern kann das Jugendamt, aber ob es Geld bekommt ist Ob er zahlen kann, hängt von seiner finanziellen und beruflichen Situation ab. Die Anfrage animiert zum Kaffeesatzlesen.

Gibt es einen Titel über seinen Unterhalt und bleibt der Bedarfsgemeinschaft nicht genug Geld zum Leben, dann muss über Hartz IV aufgestockt werden. Er ist vorrangig ALLEN seinen LEIBLICHEN minderjährigen Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Die Mutter des „neuen“ Kindes steht hinter den minderjährigen Kindern. Die „Stiefkinder“ werden bei ihm im Unterhaltsrecht überhaupt nicht mitgerechnet.

Also mit dem Titel und den gesamten Kostenapparat und Gesamteinkünften zum Hartz-IV-Amt und aufstockende Hilfe und Wohngeld beantragen.

Gruß