Kindesunterhalt

Hallo,

ich hätte eine Frage:

ich habe 3 Kinder ( 7-14-15 ) und bin seit kurzem von meiner Frau weg. Die Tochter mit 15 lebt mei mir weil sie sich mit der Mutter nicht versteht. Ich habe netto 1800 € zahlt 264 Kredit Raten aus Verbindlichkeiten die während der Ehe entstanden sind.
Seit Januar liegt ser SB bei 1000 € wird berücksichtigt das meine Tochter bei mir lebt ? Sie brauche jetzt ja eine 3 Zimmer Wohung und keine 2 Zimmer - Lebenskosten sind für 2 Personen auch höher. Meine Frau hat einen 400 € Job - 2 x Kindergeld und Wohngeld.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

MfG

Hallo,

Im Kindesunterhalt gegenüber der anderen beiden Kindern, wird für dieses Kind ein sogenannter Betreuungsbonus berücksichtigt, so lange dieses Kind noch keinen Unterhalt von der Mutter bekommt.

Die Mutter ist hier auch barunterhaltspflichtig. Da die von ihr betreuten Kinder älter als drei Jahre sind, ist sie verpflichtet mehr als einen 400-Euro-Job auszuüben.

Wenn für das Jüngste eine Betreuungsmöglichkeit (z. B. Hort, Ganztagskindergarten o. ä.) vorhanden ist, muss sie sogar Vollzeit arbeiten.

Sie unterliegt der erhöhten Erwerbsobliegenheit und kann somit fiktiv gerechnet werden. Also vorsorglich die Mutter auffordern Barunterhalt für das Kind zu zahlen und sich einen Arbeitsplatz mit mehr Stunden zu suchen.

Gruß