Kindesunterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
hallo, ich habe heute die Neuberechnung des Kindesunterhaltes bekommen. Unten drunter steht:

„Im Interesse der Rechtssicherheit ihres Kindes ist es erforderlich, dass die Unterhaltsverpflichtung in einer gesetzlich festgelgten Form von ihnen annerkannt wird […].“
(Jugendamt oder Notar)

bin ich dazu verpflichtet???
das wäre mir neu.

LG

Hallo,

„Im Interesse der Rechtssicherheit ihres Kindes ist es
erforderlich, dass die Unterhaltsverpflichtung in einer
gesetzlich festgelgten Form von ihnen annerkannt wird […].“
(Jugendamt oder Notar)

bin ich dazu verpflichtet???

Ja! Selbst wenn man schon jahrelang pünktlich wie ein Uhrwerk bezahlt hat, hat der Unterhaltsberechtigte Anspruch auf die Titulierung.

Gruß