Liebe/-r Experte/-in,
hallo, ich habe heute die Neuberechnung des Kindesunterhaltes bekommen. Unten drunter steht:
„Im Interesse der Rechtssicherheit ihres Kindes ist es erforderlich, dass die Unterhaltsverpflichtung in einer gesetzlich festgelgten Form von ihnen annerkannt wird […].“
(Jugendamt oder Notar)
bin ich dazu verpflichtet???
das wäre mir neu.
LG