Kindesunterhalt

Hallo!
Ich bin seit Dezember 2012 geschieden und mein Ex-Mann zahlt für die Kinder(3)Unterhalt.Er richtet sich da nach der „Düsseldorfer Tabelle“ und zahlt den Höchstsatz. Seit 2 Monaten zieht er 1/2 Kindergeld pro Kind ab. Habe versucht darüber etwas im Internet zu finden, aber die Meinungen sind alle unterschiedlich. Ist in der „Düsseldorfer Tabelle“ das 1/2 Kindergeld schon abgezogen oder nicht?

Sind im Kindesunterhalt schon Sonderausgaben, wie Schulausflüge, Schulranzen, Klassenfarten uws. schon mit drin, oder muss er dafür die Hälfte mitbezahlen?

Eine weitere Frage quält mich, in wie weit darf er sich jetzt noch in mein „neues“ Leben einmischen? Wir haben das mit den Kids so geregelt, dass er sie alle 14 Tage nimmt.Von Freitags 19.00 Uhr bis Sonntags 19.00 Uhr. An den anderen Tagen und Wochenenden sind sie bei mir. Er ist jetzt der Meinung, dass ich dann auch auf sie aufzupassen habe. Sprich, sie nicht mal an „meinem“ Wochenende für eine Nacht, oder tag,zu Oma und Opa geben darf! Er will das jetzt kontrollieren. Könnte darüber noch Berge schreiben. Muss ich mir sowas gefallen lassen? Außerdem sind sie kaum am Wochenende bei Oma und Opa.

Wäre nett, wenn mir da jemand weiter helfen könnte.
Viele grüße
molary

Hallo!
Direkte Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt! Nur siviel: Nein In der D-Tabelle ist das Kindergeld noch nicht berücksichtigt. Gegen den Besuch der Kinder bei Opa und Oma wird der Vater nichts, aber auch garnichts einwenden können. Das ist das übliche Geplänkel, wenn einer nicht loslassen kann!

Gruß

Ralf

Hallo!

Ich bin seit Dezember 2012 geschieden und mein Ex-Mann zahlt
für die Kinder(3)Unterhalt.Er richtet sich da nach der
„Düsseldorfer Tabelle“ und zahlt den Höchstsatz. Seit 2
Monaten zieht er 1/2 Kindergeld pro Kind ab. Habe versucht
darüber etwas im Internet zu finden, aber die Meinungen sind
alle unterschiedlich. Ist in der „Düsseldorfer Tabelle“ das
1/2 Kindergeld schon abgezogen oder nicht?

Sind im Kindesunterhalt schon Sonderausgaben, wie
Schulausflüge, Schulranzen, Klassenfarten uws. schon mit drin,
oder muss er dafür die Hälfte mitbezahlen?

Eine weitere Frage quält mich, in wie weit darf er sich jetzt
noch in mein „neues“ Leben einmischen? Wir haben das mit den
Kids so geregelt, dass er sie alle 14 Tage nimmt.Von Freitags
19.00 Uhr bis Sonntags 19.00 Uhr. An den anderen Tagen und
Wochenenden sind sie bei mir. Er ist jetzt der Meinung, dass
ich dann auch auf sie aufzupassen habe. Sprich, sie nicht mal
an „meinem“ Wochenende für eine Nacht, oder tag,zu Oma und Opa
geben darf! Er will das jetzt kontrollieren. Könnte darüber
noch Berge schreiben. Muss ich mir sowas gefallen lassen?
Außerdem sind sie kaum am Wochenende bei Oma und Opa.

Wäre nett, wenn mir da jemand weiter helfen könnte.
Viele grüße
molary

Hi

würde vorschlage sich bei einem Familienrechtler beraten
zu lassen.
Oder zum RA gehen der Eure Scheidung begleitet hat
Leider bin ich kein Familienrechtler

Gruß

Zum Kindergeld: Lt. Gesetz sind beide Elternteile für die Kinder unterhaltspflichtig. In der Regel leistet die Kindesmutter ihren Unterhalt in Folm von Erziehung- und Betreuungsleistungen, deshalb muß nur der Vater Zahlungen leisten.

Das Kindergeld steht beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu. Da in der Regel die Mutter das ganze Kindergeld bezieht, kann der KV seinen hälftigen Anteil bei den Unterhaltszahlungten nach der DDT in Abzug bringen.

Solange die Besuche bei Opa und Oma den Kindern nicht schaden, was ja kaum zu erwarten ist, geht es den Kindesvater nichts an, er darf diese Besuche nicht verbieten.

Hallo,

was das hälftige Kindergeld anbelangt, so hat dein Ex-Mann recht. Das kann er vom gesamten Unterhalt abziehen.

Im Kindsunterhalt sind auch Sonderausgaben mit abgegolten.

Womit dein Mann nicht recht hat, ist der Aufenthalt bei den Großeltern. Selbstverständlich können sie auch dort einmal übernachten. Solange ihre Betreuung geregelt ist und die Kinder nicht unverhältnismäßig lange unversorgt und allein bleiben, geht das alles völlig in Ordnung.

Die Kinder müssen sich jetzt gerade in dieser schwierigen, für sie ungewohnten, Situation neu zurechtfinden.

Insofern willst du als gute Mutter sicher nicht, dass sie mal hierhin und mal dorthin geschoben werden. Was sie aktuell brauchen, ist Nestwärme, Sicherheit und so viel Regelmäßigkeit wie nur irgend möglich.

Hallo!

Um eine verbindliche Antwort geben zu können müsste ich den Fall mit allen Fakten kennen. Da dem nicht so ist… (das ist jedenfalls keine Rechtsberatung!)

Das mit dem Kindergeld KÖNNTE so richtig sein. Nach § 1612b BGB kann 1/2 Kindergeld auf Unterhalt angerechnet werden, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt. ICH habe aber keine Ahnung, ob jedes 2. Wochenende dafür ausreicht. Frag lieber einen Rechtsanwalt der mit Familienrecht wirbt. (In den Beträgen in der Düsseldorfer Tabelle ist das Kindergeld nicht enthalten)

SONDERausgaben sind im Kindesunterhalt nicht enthalten und müssen (anteilig) zusätzlich gezahlt werden. Die Frage ist aber, ob bei deinen Beispielen Sonderausgaben vorliegen. Ein Schulranzen stellt sicher keinen Sonderbedarf darf, weil du seit längeren weißt, dass er fällig wird. Auf die Vorhersehbarkeit der Kosten kommt es nämlich an. Wenn ein Elternteil seit längerem weiß, dass bestimmte Kosten anfallen, kann es den Unterhalt so einteilen, dass die Kosten gedckt sind.
Klassenfahrten sind ein ewiges Streitthema, das meines Wissens immer noch nicht einheitlich entschieden wird. Viele Gerichte sagen, sie sind zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen. Genausoviele sagen, sie sind im Unterhalt mit drin… Es kommt wohl auch hier darauf an, seit wann die Fahrt bekannt ist. Wichtig dürfte im Einzelfall auch die Höhe des gezahlten Unterhalts sein. Je mehr gezahlt wird, desto mehr ist schon drin. Nicht unbeachtlich ist aber auch das Einkommen des Elternteils, das den Unterhalt erhält… Du siehst: auch diese Frage kann so nicht verbindlich beantwortet werden. Mein VERDACHT: Wenn dein Ex den Höchstbetrag zahlt und die Klassenfahrt vielleicht schon im letzten Schuljahr bekannt gegeben wurde, wirst du wohl auf den Kosten sitzen bleiben.

In dein „neues“ Leben darf er sich überhaupt nicht einmischen. Solange du die Kinder nicht irgendwelchen Gefahren aussetzt - und ich gehe mal davon aus, dass die Großeltern keine Kanibalen sind - dürfen sie auch gerne mal ein ganzes Wochenende bei Oma und Opa bleiben. Das tut ihnen vielleicht sogar ganz gut nach einigem Scheidungsstress. Und eine erholtere Mama hat auch noch keinem Kind geschadet. :wink:

Halt die Ohren steif!

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen!
Trotzdem viel Glück!

Hallo,

Also dein Sachverhalt ist definitiv zu spezifisch und umfangreich für solch ein Forum. Geh bitte zu einen Anwalt und kläre das ab!

Gruss

Hallo,
wegen des komplizierten Sachverhalts,sollte sich zu dieser Frage ein Scheidungs-und Unterhaltsspezialist äußern.
Andi31

Hallo Molary,

er zieht zu Recht das halbe Kindergeld ab und ja, Sonderausgaben sind bereits im KU enthalten.

Nein, er hat nicht das Recht sich in deine Kinderzeit einzumischen, es sei denn, du lässt die Kinder bei jemandem, bei dem man seine Kinder grundsätzlich nicht lassen sollte. Du hast auch nicht das Recht sich in seine Wochenenden einzumischen.

Wollen kann er alles, kriegen nicht. Notfalls zu einer Familienberatungsstelle gehen um das da moderiert zu regeln.

Gruß, DC

Ex-Mann zahlt für die Kinder(3)Unterhaltnach der
„Düsseldorfer Tabelle“ und zahlt den Höchstsatz. Seit 2

  1. Monaten zieht er 1/2 Kindergeld pro Kind ab.
  2. Sind im Kindesunterhalt schon Sonderausgaben, wie

Schulausflüge, Schulranzen, Klassenfarten uws. schon mit drin,

3)Kids so geregelt, dass er sie alle 14 Tage nimmt.Er ist jetzt der Meinung, dass ich dann auch auf sie aufzupassen habe. Sprich, sie nicht mal

an „meinem“ Wochenende für eine Nacht, oder tag,zu Oma und Opa geben darf!

Guten Tag,

  1. die Ddorfer Tabelle stellt den Bedarf dar. Da das Kindergeld auch zur Deckung dient, kann er 1/2 abziehen, wenn das Kindergeld an Sie ausbezahlt wird.Anmerkung 10 zur Tabelle über die web - Seite des OLG Düsseldorf das ganze pdf ansehen.
  2. der normale schulische Bedarf ist enthalten. In Sonderfällen wie einem längeren auswärtigen Aufenthalt mit besonders hohen Kosten, ist das anders
  3. es geht um das Kindeswohl. Sind die Kinder gerne auch mal bei den Großeltern und dort gut versorgt, spricht gar nichts dagegen. Der Witz liegt ja darin, dass Sie die Kinder immer auch unter Woche haben, so dass Sie sich selbstverständlich auch mal ein Wochenende für sich nehmen können. (das ist genau der Grund für diese Diskussion). Da ist er aber chancenlos.
    Schönes Wochenende

Hallo molary,
ich versuche mal zu antworten.

„Er richtet sich da nach der „Düsseldorfer Tabelle“ und zahlt den Höchstsatz. Seit 2 Monaten zieht er 1/2 Kindergeld pro Kind ab.“

Das ist vollkommen richtig. Die Werte der Tabelle sind ohne Abzug des hälftigen Kindergeldes notiert. Das Kindergeld ist ja als Steuererleichterung für beide Eltern gelten und für den barunterhaltspflichtigen Elternteil die Umgangskosten decken.

Sind im Kindesunterhalt schon Sonderausgaben, wie
Schulausflüge, Schulranzen, Klassenfarten uws. schon mit drin,
oder muss er dafür die Hälfte mitbezahlen?

Der Kindesunterhalt soll alle regulären und absehbaren Kosten in vollem Umfang decken. Sonderausgaben sind nicht drin. Klassenfahrt, Schulausflüge und Ranzen sind vorher absehbar und nicht zwangsläufig eine Sonderausgabe. Du solltest vielleicht fragen, ob er sich beteiligen mag. Wenn er aber sogar den Höchstsatz zahlt, stellt sich die Frage, ob das nötig ist.
Die Entscheidungen zu Sonderausgaben sind unterschiedlich. Manchmal sin Konfirmation u.ä. als solches deklariert… aber eigentlich wäre auch die absehbar. Sonderausgaben sind Brillenkosten, Zahnspangen u.ä. - was eben nicht absehbar ist. Und dann steht den kindern nur ein Anteil zu, wenn sein Selbstbehalt (jetzt 1000 euro monatlich) gewahrt bleibt.

Eine weitere Frage quält mich, in wie weit darf er sich jetzt
noch in mein „neues“ Leben einmischen? …Muss ich mir sowas gefallen lassen?

Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, dann sind sie in den Umgangszeiten selbst verantwortlich und dürfen ihr Leben mit dem Kind (oder eben die Übernachtung bei den Großeltern) selbst gestalten. Du bist keine Rechenschaft schuldig.

viele grüße
marqueena

Hallo,

Er richtet sich da nach der
„Düsseldorfer Tabelle“ und zahlt den Höchstsatz. Seit 2
Monaten zieht er 1/2 Kindergeld pro Kind ab. Habe versucht
darüber etwas im Internet zu finden, aber die Meinungen sind
alle unterschiedlich.

Nein, die Meinungen sind generell nicht unterschiedlich. Von dem Unterhalt der Düsseldorfer Tabelle wird das halbe Kindergeld abgezogen.

Die Düsseldorfer Tabelle - http://file1.carookee.net/forum/Elternforum/42/file/… - bis zum Ende durchlesen. Dort ist dann die Tabelle über den Zahlbetrag - das ist der DüTa-Betrag abzügl. halbes KiGe - schon vorgerechnet.

Ist in der „Düsseldorfer Tabelle“ das
1/2 Kindergeld schon abgezogen oder nicht?

s. o.

Sind im Kindesunterhalt schon Sonderausgaben, wie
Schulausflüge, Schulranzen, Klassenfarten uws. schon mit drin,
oder muss er dafür die Hälfte mitbezahlen?

Davon muss er nichts bezahlen. Diese Kosten müssen vom Unterhalt angespart werden.

Gruß

leider keine ausreichende Kentnisse in Eherecht