Ich habe 2001 geheiratet, 2 Kinder (*2003/*2005), Scheidung Januar 2008. War lange Zeit krank von daher nicht Unterhaltsleistungsfähig. Bin jetzt seit letztem Jahr wieder verheiratet und habe eine fast 5-jährige Tochter, die mit im Haushalt lebt. Nun kam vom AG eine Klageschrift mit Unterhaltsforderung nach Düsseldorfer Tabelle (272€ pro Kind). Verdiene allerdings bei einem befristeten Arbeitsvertrag „lediglich“ 1300-1350€ netto.
Wie verhält es sich mit dem Unterhalt dann, da mir ja als Single 1000€ netto zum Leben bleiben müssen. Bin aber wieder verheiratet mit Kind.
die Unterhaltsberechnung bei mehreren Kindern ist umständlich. Der Selbstbehalt ist unabhängig davon ob du verheiratet bist. Hier gibts nur den Unterschied zwischen Berufstätig oder nicht.
Am besten gehst du zum Jugendamt bei dir im Ort, die berechnen dir das richtig und kostenlos.
Ich versuch mal es zu erklären, das ganze ist ohne Gewähr:
Du hast einen Selbstbehalt, der wird von deinem Einkommen abgezogen. Der Rest der dann bleibt ist die so genannte Verteilermasse (X). Dann schaust du für jedes deiner beiden Kinder (K1 und K2) in der Düsseldorfertabelle wie viel Unterhalt den Kindern mit deiner Gehaltsstufe zustehen würde, nicht vergessen: von dem Betrag in der Düsseldorfertabelle musst du die Hälfte des Kindergeldes abziehen. Die Summe der beiden Unterhaltsbeträge (G) ist der Gesamtbedarf der Kinder.
Dann rechnest du für jedes Kind aus:
K1 multipliziert mit X dividiert durch G
Was da raus kommt ist der Unterhaltsbetrag den du pro Kind zahlen musst.
Die genaue Erklärung steht in der Düsseldorfertabelle auch unter C.
wir wohnen in Rheinland-Pfalz (40 Km südlich von Mainz). Die Tochter ist mein leibliches Kind (mit meiner jetzigen Ehefrau). Meine Frau arbeitet als Verkäuferin auf Teilzeit (80 Std/Monat), ihr Gehalt variert zwischen 900 und 1300 Euro netto, je nachdem ob und wieviele Überstunden anfallen. Ich verdiene rund 1330 Euro (± 10 Euro)netto und mein einfacher Arbeitsweg beträgt aufgerundet 35 KM (34,6). Zudem haben wir auch noch rund 250 Euro (Eigenanteil) an Betreuungskosten für unsere Tochter.
Die geforderte Summe entspricht erst mal der Tabelle. Nun muss an das entsprechende Jugendamt (bzw. Gericht) der Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts gestellt werden. Vaterschaftsanerkennung bzw. Geburtsurkunde des dritten Kindes beifügen. Sowie Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate (bei starker Schwankung der Einkünfte mehr).
Es kann passieren, dass bei Mangelfall, die neue Ehefrau zu Unterhaltsleistungen gegenüber Ehemann herangezogen wird, und so dieser nun mehr Unterhalt zahlen kann/muss…
Trotzdem ist es bei der geringen Einkommensgrenze ratsam, den Weg zu gehen… 272 pro Kind davon zu zahlen ist schlicht nicht möglich.
Verdiene allerdings bei einem befristeten Arbeitsvertrag
„lediglich“ 1300-1350€ netto.
Wie verhält es sich mit dem Unterhalt dann, da mir ja als
Single 1000€ netto zum Leben bleiben müssen. Bin aber wieder
verheiratet mit Kind.