Kindesunterhalt

Hallo…bei mir ist folgende Situation: Ich habe 2 Kinder, 16 und 12
Kind 16 lebt bei mir, Kind 12 (anderer Vater) lebt nicht bei mir, sondern bei dem Kindsvater. Dieser hätte gerne Unterhalt von mir und zwar den vollen Satz. Bisher haben wir uns immer so einigen können und es hat immer funktioniert…ich hab mich beteiligt an seinen Auslagen, die Kurze war viel bei mir, es passte. Jetzt ist er aber in der Situation, dass er Wohngeld beantragen musste und somit auch erklären, warum ich keinen Unterhalt zahlen und ist zum Jugendamt…jetzt läuft alles…meine eigentliche Frage: Was können die mir alles anrechnen, neben meinem Einkommen? Bafög für die Große? Kindergeld? Wohngeld? Kindergeldzuschlag? Was bleibt mir und was bekommt er?

hallo ,

die frage kann ich dir so leider nicht beantworten da ich nicht genau weiss wieviel geld du genau insgesamt zur verfügung hast .

du hast auf jedenfall 1000€ selbstbehalt (einkommen/lohn) welchen du auch jeden fall behalten darfst – alles was drüber geht müsstest du theoretisch als unterhalt leisten . kindergeld ,wohngeld und bafög werden zwar auch als einkommen angerechnet sind aber im prinzip nicht relevant da das alles zweckgebundene leistungen sind .

das jugendamt fordert immer erstmal 100% regelunterhalt -also denn vollen satz das ist standart …im prinzip fordert das jugendamt erst mal deine ganzen einkommensnachweise und daraus errechnen die dann die tatsächliche unterhaltshöhe die du leisten musst .

lieben gruss nancy und schöne ostern

Hallo , das ist ein Fall fürs Jugendamt oder einen Rechtsanwalt das auszurechnen (JuAmt ist kostenlos). Tut mir leid, wenn ich nicht besser helfen konnte.
Gruß Tscho70

Jetzt ist er aber in der Situation, dass er Wohngeld

beantragen musste und somit auch erklären, warum ich keinen
Unterhalt zahlen und ist zum Jugendamt…jetzt läuft
alles…

…das ist oft ein Problem, sobald ein Elternteil öffentliche Gelder will, sind sämtliche Nebenabreden egal und es muss offiziell der unterhalt fließen.

meine eigentliche Frage: Was können die mir alles

anrechnen, neben meinem Einkommen? Bafög für die Große?
Kindergeld? Wohngeld? Kindergeldzuschlag? Was bleibt mir und
was bekommt er?

Kind 16 hat also anderen vater. dann ist für ihn nur Kind 12 relevant. die km ist barunterhaltspflichtig fürs Kind 12 und angerechnet wird ebenso für die km das Kind 16.
geht km arbeiten, so stehen ihr 1000 euro Selbstbehalt zu und der rest wird nach Düsseldorfer Tabelle auf zwei kinder aufgeteilt.

angerechnet wird sämtliches einkommen der km: lohnsteuerausgleich, Sonderzahlungen, gwv, BAföG (wenn es als einkommen der km dient).

Hallo,

alle EIGENEN Einkommen. Kindergeld, BAFöG ist Einkommen des jeweiligen Kindes.

Wohngeld ist eigenes Einkommen.

Gruß