Hallo zusammen.
Ich zahle seit 1999 Unterhalt für meine Tochter. Auf Grund meiner Bezüge zahle ich seit 2007 mehr als vorher. Nun muss ich für meinen Sohn Unterhalt zahlen und bin auch noch in die Arbeitslosigkeit gerutscht. Das Jugendamt verweigert mir eine Neuberechnung des Unterhaltes für meine Tochter und es verweigert mir ebenfalls eine Berechnung für meinen Sohn, da ich auf Zuruf der Mutter einen gewissen Betrag zahle und durch die Berechnung wahrscheinlich weniger zahlen müsste.
Wie gesagt, dass Problem liegt in der Arbeitslosigkeit - ich kann die Unterhaltsleistungen nicht mehr stemmen.
Hat irgendjemand einen Rat für mich was ich tun kann. Ich möchte auch nicht als Schuldner dastehen.
hy,
wenn das jugendamt eine neuberechnung verweigert , dann solltest du beim familiengericht einen formlosen antrag auf unterhaltsfestsetzung stellen , dafür brauchst du keinen anwalt und zahlen musst du für den prozess auch nichts das läuft alles über prozesskostenbeihilfe .
der richter wird dann von dir einkommensnachweise fordern -in dem fall alg bescheide und auch das einkommen der mutter wird geprüft … und dann setzt der richter den unterhalt neu fest .
alles gute und lieben gruss nancy (ps: das wird aber einige zeit dauern ) und gib dem jugenamt bescheid das das gerichtlich geklärt wird …den wenn die kinder beistandschaften vom jugendamt haben ist das amt ganz flott mit pfänden
Hallo,
in betreffendem Fall sollte ein Antrag auf Herabsetzung des Unterhalts mit Geburtsurkunde des zweiten Sohnes an das zuständige Jugendamt mit Beistandschaft für die Tochter geschickt werden.
Im Falle einer Weigerung sollte über eine Änderungsklage beim zuständigen Familiengericht nachgedacht werden. Wenn zwei unterhaltsberechtigte Minderjährige vorhanden sind, müssen die Regelsätze der Düsseldorfer Tabelle eingehalten werden.
Bei Arbeitslosigkeit sinkt der Selbstbehalt auf 770 Euro und es muss ein Bemühen um Arbeit nachgewiesen werden. IdR. 20 Bewerbungen pro Woche.
Im schlimmsten Fall Unterhalt selbst berechnen: Nettoeinkommen abzüglich Selbstbehalt im Mangelfall auf zwei Kinder (lt. Altersstufen) verteilen. Weniger überweisen ist besser als nix überweisen.
VG
Marqueena
Hallo,
vielleicht gibt es in Deiner Nähe einen Väterverein oder den ISUV. Die helfen - wenn sie eine informierte Person in ihren Reihen haben - bei der Berechnung.
http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=30 oder http://www.isuv-online.de
Vom VAfK weiß ich, dass es die Leute kostenlos machen.
Man kann auch zu einem Anwalt gehen.
Das Jugendamt muss tatsächlich nicht für den Unterhaltszahler rechnen.
Gruß