Kindesunterhalt

Ich bin völlig Ratlos,

In zehn Jahren habe ich meinen Sohn einmal gesehen, habe aber bis zu seinem 18ten Lebensjahr regelmäßig den Kindesunterhalt erbracht.
Mit 18 Jahren ging mein Sohn für vier Jahre zur Bundeswehr, hatte dort mehrere Auslandseinsätze und möchte nun mit 21 Jahren Außerhalb der Bundeswehr eine Schulische Ausbildung absolvieren.
Nun kommt ein Brief eines Rechtsanwaltes der eine Unterhaltsforderung für meinen Sohn stellt.

Ist das alles so OK???

Ja das ist alles rechtens
Solange dein Sohn studiert musst du Unterhalt zahlen
nach einer neuen Regelung sind das ca. 670€ im Monat
wenn er bei einem Elternteil wohnt dann zahlt man nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle

Kranken, - und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Studiengebühren werden zur Düsseldorfer Tabellenberechnung extra gerechnet

Kann ja wohl nicht wahr sein.
Er war beim Bund und konnte dort seine Ausbildung machen. Hat in dieser Zeit gutes Geld verdienen und nun geht er auf eine Öffentliche Schule…
Ausserdem mit fast 22jahren kann er selbst für sich sorgen, es gibt genügend Jobs nach der Schule!

Kinder hat man sein Leben lang und solang sorgt man auch für sie!
Deswegen sollte es gut überlegt sein, Kinder zu bekommen.
Es ist eine lebenslange Verpflichtung und wenn sich das Kind umentscheidet dann ist das so.

Hallo,

sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat. Mein PC hat eine Zeit lang w-w-w-Anfragen falsch einsortiert. Das habe ich erst jetzt bemerkt.

Ganz so einfach lässt sich die Frage leider nicht beantworten. Hier würde ich auf jeden Fall auch einen Anwalt einschalten.

Dieser kann u. a. klären, ob der Sohn bei seiner Berufstätigkeit hätte Rücklagen für die Ausbildung machen können/sollen bzw. ob es solche gibt.

Gruß