In zehn Jahren habe ich meinen Sohn einmal gesehen, habe aber bis zu seinem 18ten Lebensjahr regelmäßig den Kindesunterhalt erbracht.
Mit 18 Jahren ging mein Sohn für vier Jahre zur Bundeswehr, hatte dort mehrere Auslandseinsätze und möchte nun mit 21 Jahren Außerhalb der Bundeswehr eine Schulische Ausbildung absolvieren.
Nun kommt ein Brief eines Rechtsanwaltes der eine Unterhaltsforderung für meinen Sohn stellt.
Ja das ist alles rechtens
Solange dein Sohn studiert musst du Unterhalt zahlen
nach einer neuen Regelung sind das ca. 670€ im Monat
wenn er bei einem Elternteil wohnt dann zahlt man nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle
Kranken, - und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Studiengebühren werden zur Düsseldorfer Tabellenberechnung extra gerechnet
Kann ja wohl nicht wahr sein.
Er war beim Bund und konnte dort seine Ausbildung machen. Hat in dieser Zeit gutes Geld verdienen und nun geht er auf eine Öffentliche Schule…
Ausserdem mit fast 22jahren kann er selbst für sich sorgen, es gibt genügend Jobs nach der Schule!
Kinder hat man sein Leben lang und solang sorgt man auch für sie!
Deswegen sollte es gut überlegt sein, Kinder zu bekommen.
Es ist eine lebenslange Verpflichtung und wenn sich das Kind umentscheidet dann ist das so.