wenn ein volljähriges kind gegen seinen erzeuger nie gezahlte unterhaltsforderungen geltend macht, in höhe von beispielsweise 20.000 euro,mit androhung der zwangsversteigerung des hauses hieraus ein vergleich resultiert von sagen wir15.000 euro, aufgrund eines grundbucheintrages, der beklagte übernimmt die anwalts- und gerichtskosten und fordert die begleichung auf ein anderkonto, fast 700 euro. wer muss die anderkontokosten bezahlen?der sagen wir, wer bestellt, bezahlt oder der kläger?
Wenn nichts vereinbart ist, teilt man sich die Kosten.
hier steht nix