Kindesunterhalt

Mustermann hat eine Tochter, die 2006 geboren wurde. Sie lebt jedoch bei Ihrer Mutter(unverheiratet)im Ausland (Tschechische Republik). Mustermann erhält in Deutschland kein Kindergeld, da sein Einkommen im Jahr 2005 die Grenze überschritten hatte. Die Mutter bekommt ebenfalls kein Kindergeld in der Tschechischen Republik, da das Arbeitslosengeld von Herrn Mustermann (in 2006 arbeitslos) die Grenze überschreitet. Wo wird in diesem Fall den Unterhalt für das Kind eingetragen? In Anlage Kind oder Anlage Unterhalt? Um Überweisungskosten zu sparen, nimmt Herr Mustermann das Geld bar bei seinen Familienheimfahrten mit.

Hi,

Mustermann hat eine Tochter, die 2006 geboren wurde. Sie lebt
jedoch bei Ihrer Mutter(unverheiratet)im Ausland (Tschechische
Republik). Mustermann erhält in Deutschland kein Kindergeld,
da sein Einkommen im Jahr 2005 die Grenze überschritten hatte.

welche Grenze meinst du?
Nach § 62 und 63 Einkommensteuergesetz hat der Mustermann einen Anspruch auf Kindergeld
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__62.html

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__63.html

Schöne Grüße
C.