Kindesunterhalt

hallo zusammen

wie ist das eigentlich wenn ein eu-bürger nach Deutschland zieht
und dort eine D heiratet. Mal angenommen er hätte ein Kind in seinem Heimatland.

welcher unterhalt zählt?
D oder Heimatland
und vorallen wenn er oder sie D kein einkommen hätte in D

vielen dank im voraus

Zur Frage von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug siehe:

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/pflegefa.htm