Guten Tag,
ich interessiere mich für folgenden Fall:
Frau A und Herr B sind im April 2007 Eltern von Kind C geworden. A + B waren bzw. sind nicht verheiratet, leben auch nicht zusammen und sind auch kein Paar mehr. Nun hat Frau A im August 07 beim Jugendamt Unterhalt beantragt da Herr B nicht von sich aus gezahlt hat wurde auch die Beistandschaft beantragt. Frau A hat auch Unterhaltsvorschuss bekommen. Nun sagt Herr B, er müsse erst ab August 07 Unterhalt bezahlen, da dort erst der Unterhalt beantragt wurde. Ist das korrekt? Müsste er nicht ab dem Tag der Geburt für das Kind bezahlen?
Vielen Dank im voraus für die Info.
Hallo,
Herr B ist ab Geburt des Kindes unterhaltspflichtig.
Vielleicht findet Herr B hier einige interessante Info’s…
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku.htm
LG Belle
Hallo!
Unterhalt für die Vergangenheit kann nur ab der Zeit gefordert werden, in der sich der Unterhaltspflichtige in Verzug befindet oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Verzug tritt durch ein entsprechendes Aufforderungsschreiben des Unterhaltsberechtigten ein. Siehe
http://www.finanztip.de/cgi-bin/rp/search.pl?q=Verga…
(Nummer 4, 5 und 7).
Gruß, Franz
Hallo Belle,
ist falsch. Ab Geburt wäre Herr B unterhaltspflichtig, wenn er nicht in Verzug gesetzt hätten können - weil z. B. seine Adresse unbekannt ist.
Ansonsten zahlt man Unterhalt ab dem Zeitpunkt, wozu man aufgefordert wird oder zur Auskunft über die Einkünfte aufgefordert wurde.
Gruß
Ingrid
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