Hallo,
man stelle sich folgenden Fall vor: Person X zahlt Kindesunterhalt für seine 18 jährige Tochter. Nun bekommt Person X aber seit 3 Jahren verschiedene Schulanmeldungen. Zuerst kam eine im August 06 zur Erlangung der Fachoberschulreife. Im Juni 07 kam wieder eine zur Veranstaltung „mittlerer Schulabschluß“ in Tagesform. Im Mai 08 kam erneut eine Anmeldung zur staatlich geprüften Rettungsassistentin. Alle Schulen sollten jeweils 1 Jahr dauern. Die zur Rettungsassistentin ist eine kostenpflichtige Schule, wobei die Tochter angab sie sei Selbstzahler. Da Person X aber glaubt das sie die Schulen nur zum Teil oder gar nicht besucht hat, weiß Person X nun nicht, ob er weiterhin Unterhalt zahlen soll oder muß? Bei der neuen Berechnung von Unterhalt soll Person X sogar einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf zahlen.
Kennt jemand so einen ähnlichen Fall?
Hallo,
wohnt das Kind noch beim anderen Elternteil?
Wurde der andere Elternteil mit in die Berechnung mit einbezogen?
Wurde der mittlere Bildungsabschluß geschafft?
Der barunterhaltspflichtige Elternteil hat Anspruch auf diese Information.
Ebenso auf Informationen über den weiteren Erfolg in der Ausbildung.Zwischenzeugnisse sind vorzulegen.
Grundsätzlich ist eine (1) Ausbildung zu finanzieren, die der Neigung und Befähigung des Kindes entspricht.
Einmal irren (Abi) ist ohne weiteres drin.
Im großen und Ganzen ist zu schreiben:
Der unterhaltspflichtige Elternteil kann sich glücklich schätzen, daß das Kind das Abi nicht geschafft hat und nicht Medizin studieren geht…
grüße
dragonkidd
Hallo,
wie schon geschrieben: Person X fordert bei der Tochter eine Auskunft und alle Zeugnisse an.
Person X kann sich auch über das Berufsbild des Rettungsassistenten in dem Bundesland informieren, wo die Tochter lebt. Vielleicht gibt es vor Ort die so genannte „Insellösung“ (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsassistent ) dann stellt sich die Frage, warum sich die Tochter dort nicht bemüht hat.
Mein Sohn ist auch ein Rettungsassi - allerdings übt er das ehrenamtlich aus. Er hat zwar damals für die Schule bezahlen müssen, musste aber nicht zwei Jahre zur Schule, da er schon vorher ehrenamtlich als Rettungssanitäter Erfahrung und Wissen gesammelt hat. Die Ausbildung war auf einige Wochen stark verkürzt worden.
Wenn die Tochter auch ehrenamtlich vorher tätig war, kann sie sich diese Zeiten auch anrechnen lassen.
Übrigens: diese Schule ist nicht allgemeinbildend. Das bedeutet, dass die Tochter in der Rangfolge hinter allen minderjährigen und minderjährig gleichgestellten Kindern und aktuellen und ehemaligen Ehegatten rangiert. Sie bekommt nur das, was diese über lassen.
Der Selbstbehalt der Eltern ist jeweils 1.100 Euro.
Achtung: wenn nur ein Elternteil unterhalt zahlt bzw. zahlen kann, dann darf dieser das GANZE Kindergeld vom Unterhalt abziehen.
Ob ausbildungsbedingter Mehrbedarf notwendig ist, kommt darauf an, ob es nicht z. B. die Insellösung gab und ob es nicht Ausbildungsstellen in ähnlichen Bereichen gibt, die keine Mehrkosten verursachen. Person X kann also erst auch mal in diese Richtung recherchieren.
Gruß
Ingrid
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