Guten Tag,
was ist, wenn der geschiedenen Ehepartner den Kindesunterhalt nur sehr gering für die Versorgung der Kinder einsetzt(z.B. keine 2 Paar Schuhe pro Jahr, Verweigerung der Konfirmationsfeier, Tochter (15 Jahre) muß sich die Hygieneartikel von 18,-- € Taschengeld selbst bezahlen, Sohn (11 Jahre) bekommt keine Taschengeld, Geldgeschenke zu Geburtstagen sollen die Kindern abgeben usw.)
Hallo,
ich bezahle meinem Ex für meinem 17 Jährigen Sohn auch Unterhalt.Die Hälfte wollte ich auf ein Sonderkonto für seinen Führerschein überweisen.Keine Chance, das Jugendamt oder die ARGE(ich weiss nicht mehr,wer das gesagt hat,sorry) sagte mir, das komplette Geld gehört den Vater bzw.Mutter , was die damit machen , ist nicht wichtig.
Hatte ich mein Fett weg.
lisa
Hallo,
die Gerichte gehen davon aus, dass der betreuende Elternteil den erhaltenen Barunterhalt richtig für das Kind einsetzt. Zur Kinderversorgung gehört auch der Anteil der Miete, Heizung, vom Strom, Wasser, Ernährung usw. für das jeweilige Kind.
Hier wissen wir nicht, in welcher Höhe der Barunterhalt pro Kind fließt. Reicht der Barunterhalt aus, dass alle Kosten für das Kind abgedeckt sind?
Wenn ja, sollten die Kinder vielleicht mal selber zum Jugendamt gehen und dort um Vermittlung bitten. Es gibt Listen, wieviel Taschengeld einem Kind bei Einkommen X der Eltern im Alter Y anzuraten ist und was davon das Kind für welche Anschaffungen selber einsetzen muss. Die Listen sind kein Gesetz, aber eine ziemlich gute Faustregel.
Gruß
Ingrid
Die Hälfte wollte ich auf ein Sonderkonto für seinen
Führerschein überweisen.
Kindesunterhalt ist dazu da, dass der betreuende Elternteil die laufenden Kosten decken kann (Miete, Strom, Wasser, Kleidung, Nahrung, Schulbücher, Klassenfahrten usw.) nicht um dem Kind später den Führerschein bezahlen zu können.
Kindesunterhalt in den untersten Stufen reicht dazu normalerweise nicht einmal aus und der betreuende Elternteil beteiligt sich ebenfalls finanziell daran.
Hatte ich mein Fett weg.
Nein, du wurdest nur über Sinn und Verwendungszweck des Kindesunterhalts und die Gesetzeslage informiert.
Sobald das Kind volljährig ist kann der KU an das Kind gezahlt werden, was das Kind damit macht ist dann wieder seine Sache.
Grüße Bröselchen