Kindesunterhalt

Hallo,

angenommen folgender Fall:

Person A zahlt immer brav den Unterhalt für seine uneheliche Tochter, die seit der Trennung im Kindsalter von 2 Jahren bei der Mutter lebt.

Nun hat sich die Mutter wieder einen Deppen (sprich einen Freund gesucht) der ihr auch schon zwei Kinder gebastelt hat. Beide sind mittlerweilen wahnsinnig *ironie=on* arbeistfreudige *ironie=off* Selbstständige.

Person A befindet sich derzeit im (freiwilligen) Auslandseinsatz der Bundeswehr. Nun kommt der Kindsmutter in den Sinn, den Unterhalt prüfen zu lassen. (Was im Anbetracht dessen, dass man Ihr nebenbei immer was zuschiebt - um des guten Willen - sei es mal Geld mal Möbel oder Darlehen fürs Auto, Waschmaschine etc. aber das ist ja jetzt egal). Sprich es flattert an die Adresse der Person A die Aufforderung des Landratsamtes (Kindsmutter hat Beistandschaft beantragt), dem LRA bis zum 15. 07. díe Einkommenssituation darzulegen.

Jetzt folgende Fragen:
a) Muss der Bruder/Die Mutter der Person A überhaupt reagieren? Der Kindsmutter ist bekannt, dass Person A den Brief gar nicht erhalten kann…)
b) Stimmt es, dass Sold nicht zum hierfür heranziehbaren Einkommen zählt?
c) Kredite werden ja in bestimmten Fällen angerechnet (Kredit für Eigentumswohnung auch?), wie wird das angesetzt?
d) Muss man neben Einkünften tatsächlich Dinge wie Immobilienbesitz angeben? Für die Unterhaltsberechnung wird ja nur das Einkommen benötigt…

Vielen dank schonmal für die fiktive Beantwortung dieses fiktiven Falles :o)

Maddin5000

Hallo,

die Mutter / Bruder oder derjenige, der von dem Brief an den Vater kenntnis hat, sollte sich beim Sachbearbeiter melden und diesem Sagen, daß der Vater sich bis zum xx im Auslandseinsatz befindet und sich dann beim Sachbearbeiter melden wird.

Ansonsten denkt sich der Sachbearbeiter der Gute will nicht mehr zahlen, setzt eine Fiktivberechnung auf und versucht übers Amtsgericht zu pfänden, spätestens bei der Gehaltspfändung steht auch der Dienstherr auf der Matte und winkt mit einer Diszi…

Der Unterhalt bemisst sich am Einkommen, auch Sold ist einkommen…

Grüße
miamei

Hallo

c+d
eine selbstbewohnte Immobilie muß ebenfalls angegeben werden - hier wird ein Wohnwertvorteil angerechnet. Die anfallenden Kreditzinsen werden imho angerechnet.
Vermögensbildung zu Lasten des Kindes/Kindesunterhaltes geht nicht (Tilgung also vermutlich nicht).
Ansonsten empfehle ich wie immer die die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG (Wohnort Kind)
Dort ist aufgezählt was zum Einkommen zählt und was evtl. zum Abzug gebracht werden darf.

Grüße
Bröselchen