Kindesunterhalt

Moin!

Könnt Ihr bei folgender Frage zum „neuen“ Erziehungsrecht helfen?
Wegen des ges. Selbstbehalts kann der Vater nicht Mutter und Kind finanzieren; zumindest nicht komplett. Von welchem Amt/welcher Behörde kriegt die Mutter die Differenz?
Beispiel: Mutter verdiente 2000,- netto
Vater verdient 3000,- netto; hat 1.800 Selbstbehalt

2000,- der Mutter + (ca.) 400,- Unterhalt für den Sohn wären 2.400,-. Durch den Selbstbehalt zahlt Vater an Mutter aber nur 1200,-. (Vereinfachte Darstellung)

Kann die Mutter irgendwo die Differenz zu den 2.400,- beantragen oder wo liegt die Grenze? Welches Amt ist zuständig?

Danke im Voraus!
Vince.

Versuchs mal beim Jugendamt
Abteilung: Beistandschaften

Grüsse