Kindesunterhalt

Hallo,

ein Kindesvater K zahlt für seine 3 Kinder nach Tabelle seinen Unterhalt. Mittlerweile wohnt bei ihm seine neue Partnerin (welche weder ALG II bekommt noch Arbeit hat) mit ihrem Kind. Das Kind erhält nur Kindergeld und Unterhaltszuschuss da der leibliche Vater kein Unterhalt zahlen kann.

Nun die Frage: Bei der Berechnung des Unterhalts werden ja einige Kosten des Kindesvaters K mit einbezogen. Würde darunter auch zählen dass er jetzt noch zwei Personen mehr zu versorgen hat? Oder ist das in den 980 € Selbstbehalt (gilt diese Summe noch?) alles enthalten?

Hallo,

Nun die Frage: Bei der Berechnung des Unterhalts werden ja
einige Kosten des Kindesvaters K mit einbezogen. Würde
darunter auch zählen dass er jetzt noch zwei Personen mehr zu
versorgen hat? Oder ist das in den 980 € Selbstbehalt (gilt
diese Summe noch?) alles enthalten?

Nein, das wird beim Kindesunterhalt nicht mit einberechnet. Unterhalt für das eigene minderjährige Kind hat immer Vorrang vor allen anderen „Unterhaltungen“.

Allerdings kann die neue Partnerin mit ihrem Kind zusammen staatliche Mittel beantragen, wenn das Einkommen des Vaters nach Zahlung seiner Kindesunterhaltspflichten nicht ausreicht.

Wenn der Kindesunterhalt tituliert ist (also Urteil oder Urkunde), müssen die Hartz IV-Behörden berücksichtigen, dass der Unterhaltsbetrag für das gemeinsame Leben der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr zur Verfügung steht.

Gruß
Ingrid