Kindesunterhalt

Hallo,

Kindesmutter zahlt - urkundlich festgelegt - ihren Unterhalt. Nun möchte sie überprüfen, ob - durch die neuen Kindergeldsätze etc. - sie evtl. im Unterhalt niedriger kommt.
Nun kann sie doch einfach damit zum Jugendamt gehen und das prüfen lassen (soweit richtig?).
Was ist jedoch wenn das Jugendamt feststellt dass die Kindesmutter mehr zahlen müsste. Ist das Jugendamt in der Pflicht, die neuen Sätze festzusetzen oder hat es dann keine Handhabe (da die Kindesmutter freiwillig und nur zur Überprüfung sich gemeldet hat)?

LG

Hallo,

Kindesmutter zahlt - urkundlich festgelegt - ihren Unterhalt.
Nun möchte sie überprüfen, ob - durch die neuen
Kindergeldsätze etc. - sie evtl. im Unterhalt niedriger kommt.

Nun gibt es seit dem 01.01.10 eine neue DüTa. Da sich die Unterhaltssätze im Durchschnitt um ca. 13 % erhöht haben, ist es höchst unwahrscheinlich, dass durch das Kindergeld ein niedrigerer Zahlbetrag herauskommt.

Urkundlich festgelegt? Ist der Titel dynamisch oder statisch?

Nun kann sie doch einfach damit zum Jugendamt gehen und das
prüfen lassen (soweit richtig?).

Eigentlich nicht richtig. Im Normalfall hilft das Jugendamt dem Unterhaltsberechtigten und nicht dem Unterhaltspflichtigen.

Was ist jedoch wenn das Jugendamt feststellt dass die
Kindesmutter mehr zahlen müsste. Ist das Jugendamt in der
Pflicht, die neuen Sätze festzusetzen oder hat es dann keine
Handhabe (da die Kindesmutter freiwillig und nur zur
Überprüfung sich gemeldet hat)?

Nö, dazu ist das Jugendamt nicht verpflichtet. Das Jugendamt wird nur auf „Antrag“ des Unterhaltsberechtigten tätig.

Wenn der Titel dynamisch ist, muss der/die Unterhaltsverpflichtete automatisch den höheren Zahlbetrag zahlen.

Gruß
Ingrid

Hallo
nur mal aus Interesse:

Was ist jedoch wenn das Jugendamt feststellt dass die
Kindesmutter mehr zahlen müsste. Ist das Jugendamt in der
Pflicht, die neuen Sätze festzusetzen oder hat es dann keine
Handhabe (da die Kindesmutter freiwillig und nur zur
Überprüfung sich gemeldet hat)?

Nö, dazu ist das Jugendamt nicht verpflichtet. Das Jugendamt
wird nur auf „Antrag“ des Unterhaltsberechtigten tätig.

Und wenn eine Beistandschaft des Jugendamts bestünde… wäre es dann etwas anderes ? Müsste da das JA quasi „automatisch im Auftrag“ tätig werden, da die UH-Geltendmachung usw. zur Beistandschaftsaufgabe gehören… ?

LG

Hallo,

der Beistand wird in der Regel im 2-Jahres-Rhytmus den Unterhaltspflichtigen überprüfen,
da aber die Beistände in D chronisch unterbesetzt sind wird zumeist nur auf Nachfrage des Unterhaltsberechtigten eine Neuberechnung durchgeführt.

Ist der Titel dynamisch, wird der Beistand aber nach wie vor von sich aus tätig, wenn es Unterhaltsänderungen (Anderung DüTab oder Änderung der Altersstufe) gibt.

grüße
miamei