Hallo,
Ca. alle 2 Jahre wird der Kindesunterhalt anhand des derzeitigen Einkommens berechnet.
Was passiert, wenn sich aber kurz nach der Beurkundung die Einkommensverhältnisse des Unerhaltspflichtigen verschlechtern ???
Hat er dann Pech gehabt und muss trotzdem die höhere Stufe zahlen??
Was ist wenn die Verschlechterung zeitlich begrenzt ist?? Wenn also absehbar ist, dass in einigen Monaten wieder das ursprüngliche Gehalt gezahlt wird???
Wer weiss was ???
Hallo, der Unterhaltszahler kann über seinen Anwalt oder aber auch mit dem Jugendamt den Unterhalt für die begrenzte Zeit neu berechnen lassen. Der Unterhaltsempfänger sollte nur darauf achten das nach der angegebenen Zeit der Unterhalt wieder erhöht wird oder aber neu geschaut wird ob der Unterhalt immer noch im niedriegeren Satz zu leisten ist weil immer noch das geringere Einkommen erzielt wird. G.
… oder aber auch mit dem Jugendamt den Unterhalt für die begrenzte :Zeit neu berechnen lassen. …
Was aber, wenn das Jugendamt sagt:„Wir vertreten die Interessen des Kindes, nicht die des unterhaltspflichtigen Elternteil.“
Was wäre, wenn der Unterhaltspflichtige von sich aus den Unterhalt kürzt?? Dann würde der Elternteil, bei dem die Kinder leben zum Jugendamt oder Anwalt rennen und der Unterhaltspflichtige müsste seine Einkünfte erneut offen legen. Das hätte für ihn den Vorteil, dass es kostenneutral wäre.
Würde er zum Anwalt gehen, wären die paar Euro, die weniger gezahlt werden müssten, wieder futsch.
Hallo,
… oder aber auch mit dem Jugendamt den Unterhalt für die begrenzte Zeit neu berechnen lassen. …
Was aber, wenn das Jugendamt sagt:„Wir vertreten die
Interessen des Kindes, nicht die des unterhaltspflichtigen
Elternteil.“
Man kann den Unterhalt auch selbst berechnen. Das Jugendamt sagt das wohl in 90 % der Fälle. Was ein nicht selbst beauftragter Anwalt errechnet, muss die Gegenseite sowieso nicht „jucken“.
Was wäre, wenn der Unterhaltspflichtige von sich aus den
Unterhalt kürzt?? Dann würde der Elternteil, bei dem die
Kinder leben zum Jugendamt oder Anwalt rennen und der
Unterhaltspflichtige müsste seine Einkünfte erneut offen
legen. Das hätte für ihn den Vorteil, dass es kostenneutral
wäre.
Dooooooch, es kommen gewaltige Kosten und Nachteile. Das Jugendamt bzw. der betreuende Elternteil haben ja einen Unterhaltstitel. Mit diesem Titel kann man (wie die Österreicher sagen) einen Exekuter (heißt in Deutschland Gerichtsvollzieher) losschicken.
Die Schufa ist danach oft im Eimer; die Personalabteilung und der Chef sauer (kann sogar der Arbeitsplatzverlust drohen) und Geld kostet die Geschichte auch.
Würde er zum Anwalt gehen, wären die paar Euro, die weniger
gezahlt werden müssten, wieder futsch.
Nutzt ja nix, der Anwalt. Der kann zwar rechnen, aber den Titel nicht abändern.
Wenn der Unterhalt sich um mehr als 10 % und für längere Zeit als drei Monate ändert, kann man bei Gericht eine Abänderungsklage machen, falls die Gegenseite nicht freiwillig und schriftlich auf den restlichen Unterhalt verzichtet.
Gruß
Ingrid