Kindesunterhalt

Hallo miteinander, und schönen Tag

Angenommen, eine Mutter hat 2 erwachsene Kinder die studieren. Eltern sind geschieden, Vater neu verheiratet.
Das Baögamt fordert von Mutter den Satz der Düsseldorfer Tabelle für 2 Kinder, in diesem Fall fast 1000 € monatlich. Der Mutter bleibt dadurch nur noch ein Selbstbehalt von 1100 € + das Kindergeld für 2 Kinder. Vater muss nichts zahlen, da sehr geringes Einkommen seit neustem. Hat seine gut bezahlte Stelle selbst gekündigt und arbeitet nur noch Teilzeit für deutlich weniger Geld, so daß er keinen Kindesunterhalt mehr zahlen muss da seine neue Ehefrau auch nichts verdient.
Kann das alles so rechtens sein?
Für Antworten, Tipps wäre ich dankbar.

Hallo,

Angenommen, eine Mutter hat 2 erwachsene Kinder die studieren.
Eltern sind geschieden, Vater neu verheiratet.

dann geht, bei volljährigen studierenden Kindern, sogar die neue Ehefrau vor. Er hat einen Selbstbehalt von 1.100 Euro und die neue Ehefrau (ohne nachzusehen, also vermutlich) 800 Euro. Er muss nur Unterhalt bezahlen, wenn er mehr als 1.900 Euro Einkommen hat.

Das Baögamt fordert von Mutter den Satz der Düsseldorfer
Tabelle für 2 Kinder, in diesem Fall fast 1000 € monatlich.

Dann hat die Mutter ungefähr ein Einkommen von (über den Daumen gepeilt) von nahezu 2.500 Euro.

Der Mutter bleibt dadurch nur noch ein Selbstbehalt von 1100 €

  • das Kindergeld für 2 Kinder.

Das ist völlig korrekt. Mütter haben den gleichen Selbstbehalt wie Väter und der ist nun mal 1.100 Euro.

Kindergeld sollte in diesem Fall an die Kinder herausgegeben werden, falls sie nicht bei der Mutter wohnen. Der wird nämlich vom BAFöG-Amt zum Einkommen der Kinder gerechnet.

Vater muss nichts zahlen, da
sehr geringes Einkommen seit neustem. Hat seine gut bezahlte
Stelle selbst gekündigt und arbeitet nur noch Teilzeit für
deutlich weniger Geld, so daß er keinen Kindesunterhalt mehr
zahlen muss da seine neue Ehefrau auch nichts verdient.
Kann das alles so rechtens sein?

Auch völlig rechtens. Gegenüber volljährigen Kindern die studieren, sind Eltern NICHT zu einer erhöhten Erwerbsobliegenheit verpflichtet.

Für Antworten, Tipps wäre ich dankbar.

Tipps gibts in einem solchen Fall kaum, außer die Mutter reduziert auch ihre Arbeit, dann wird BAFöG bezahlt. Das müssen dann aber die Kinder teilweise wieder an das Amt zurückbezahlen.

Gruß
Ingrid

vielen Dank Ingrid, ich habs befürchtet.