Kindesunterhalt

15 jährige Tochter und 12 jähriger Sohn leben nach der Scheidung bei der Mama. Papa ( Selbständiger) zahlt mal am 10. mal am 15. alles bar in kleinen Scheinen bei der Bank der Mutter ein ( warum kein Dauerauftrag?)–
Mutter erbittet Beistandschaft beim JA, bekommt diese auch für beide Kinder.
Kindsvater zahlt dann regelmässig und relativ pünktllich.
seit April zahlt er jetzt aber garnichts mehr, da er wieder verheiratet ist, ein Kind mit dieser Frau hat und im Februar zum 2. mal mit dieser Frau Vater wird. Notwendige Unterlagen die zum Mangelfall führen ( denn die Kinder haben nur 100 Prozent der niedrigsten Düsseldorfer Tabelle erhalten) legt er aber trotz Anmahnen des JA seit Juni nicht vor. JA will pfänden, da hat der Kindsvater aber eine geniale Idee. Er lockt die 15 jährige Tochter mit Versprechungen und teuren Geschenken zu sich—diese will nun zumindest das nächste halbe Jahr bei ihm leben—Beistandschaft endet somit für die 15 jährige, Rückstände können nun auch nicht mehr durchs JA eingefordert werden ( sagt JA)…
Mutter muss nun privat gegen Kindsvater auf Rückzahlung des Kindestunterhalts für seine Große klagen.
Die Beistandschaft beim JA war geschockt von soviel Kaltblütigkeit kann aber nichts machen nur für den 12 jährigen alles veranlassen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit dass der Kindsvater die inzwischen 1800 Euro für die Tochter schnell zahlt ?
Welche Möglichkeit hat die Kindsmutter ?
Bei Selbständigen ist der Nachweis scher, das ist bekannt, aber es kann doch nicht sein, dass Kinder noch nicht mal den Mindestunterhalt erhalten und die Mutter zusehen kann wie sie das finanziell handelt, denn Kinder brauchen Kleider, Schulsachen etc., da führt kein Weg daran vorbei, trotz Versuche zu sparen.

Danke an alle Experten—für jeden Tip dankbar…

Hallo,
die Mutter hat leider nur eine Chance an das Geld für das Kind zu kommen. Sie muß Klagen und den Weg über das Gericht gehen.
Vielleicht hat die Mutter ja sogar Glück und der Vater zahlt schnell den Ausstand wenn er merkt das er auf Zahlung verklagt wird. Alles gute und viel Glück. Sunny

Hallo,

wie soll das funktionieren? Der (Bar-)Unterhalt ist ein Anspruch des Kindes und nicht der Mutter.

Wenn ein Kind volljährig wird und es rückständigen Barunterhalt gibt, geht der Titel ganz automatisch auf das jetzt volljährige Kind über.

Da das Kind beim Vater lebt, geht der rückständige Anspruch des Kindes jetzt wohl auf den Vater über.

Gruß
Ingrid

Hallo,

wie soll das funktionieren? Der (Bar-)Unterhalt ist ein
Anspruch des Kindes und nicht der Mutter.

Wenn ein Kind volljährig wird und es rückständigen
Barunterhalt gibt, geht der Titel ganz automatisch auf das
jetzt volljährige Kind über.

Da das Kind beim Vater lebt, geht der rückständige Anspruch
des Kindes jetzt wohl auf den Vater über.

Die Quelle hätte ich gerne mal gelesen. Was ist, wenn das Jugendamt aus Zeiten des Unterhaltsvorschusses noch einen Titel hat? Geht der auch auf das Kind über?

T.