Kindesunterhalt

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Kindesunterhalts:

Erklärung am Beispiel:

Person X hat monatliche Einnahmen in Höhe von 1000€. Er hat keine Mietkosten, sondern nur Strom, Wasser usw.
Bei ihm lebt dessen Sohn (19), der jedoch eigene Einnahmen wie KiGeld und Lehrlingsgeld hat.

Person X hat aber noch ein weiteres 15 jähriges Kind, welches woanders lebt.

Muss Person X diesem weiteren Kind Unterhalt zahlen, obwohl dessen Selbstbehalt 900 € beträgt und er noch Fahrtkosten hat zur Arbeit?

Wie verhält es sich, wenn Person X noch Miete zu zahlen hätte?

Muß Person X nicht vorrangig dem Kind Unterhalt gewähren, welches bei ihm lebt, da dieser den Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle mit seinen eigenen Einnahmen nicht decken kann?

Wie oft kann pro Jahr das Einkommen des Zahlungspflichtigen überprüft werden?

In den 900€ Selbstbehalt sind 360€ Warmmiete enthalten lt. Gesetz. Was ist, wenn die Immobilie Eigentum ist und man nicht die Warmmiete, die gemeint ist, hat?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Person X hat monatliche Einnahmen in Höhe von 1000€. Er hat
keine Mietkosten, sondern nur Strom, Wasser usw.
Bei ihm lebt dessen Sohn (19), der jedoch eigene Einnahmen wie
KiGeld und Lehrlingsgeld hat.

Sohn wäre nicht mehr priviligiert da in Berufsausbildung

Person X hat aber noch ein weiteres 15 jähriges Kind, welches
woanders lebt.

Minderjährige Kinder sind priviligiert und gehen im Unterhalt vor.

Wie oft kann pro Jahr das Einkommen des Zahlungspflichtigen
überprüft werden?

Theoretisch immer dann wenn es konkrete Hinweise gibt, dass die Einnahmen um mind 10% (bin ich nicht sicher) gestiegen ist, ansonsten alle 2 Jahre.

Was ist, wenn die Immobilie Eigentum

Bei Eigentum wird ein Wohnwertvorteil gerechnet d.h. was dafür eigentlich als Miete zu zahlen wäre wird fiktiv auf das Einkommen gerechnet.
Netto 1000.- € + Wohnwertvorteil von z.B. 500 €
daraus dann das unterhaltsrelevante Einkommen und schwups reichts für den 15jährigen und den Restbetrag beim 19jährigen (hier wäre sowieso ab Volljährigkeit die KM am Barunterhalt zu beteiligen)

Genaueres sollte man in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG nachlesen. Dort ist es sogar relativ verständlich erklärt.

Grüße Bröselchen