Kindesunterhalt

Hallo!!

Ich bin eine 18-jährige Schülerin.Meine Eltern lassen sich momentan scheiden.Da ich noch bei meiner Mutter lebe,bekommt sie meinen Unterhalt.Nun möchte ich gerne etwas nebenher verdienen.Um wieviel darf mein Vater den meinen Unterhalt kürzen,wenn ich etwas selber einnehme.Es handelt sich um einen Nebenjob auf Lohnsteuerkarte auf 325 € Basis.Ich möchte nämlich nicht arbeiten gehen,nur um meinem Vater einiges an Unterhalt einzusparen.Ein passender Paragraph oder ein entsprechenden Gerichtsurteil wäre sehr hilfreich.
Vielen Dank im vorraus,Janina

Hallo janina,

du darfst dir zu deinem taschengled etwas dazuverdienen, das ist kein einkommen im sinne des Unterhaltsrechtes. Eine Lehre oder eine Arbeitsstelle wären etwas anderes. Natürlich sollte der Charakter der „gelegentlich nebentätigkeit“ erhalten sein.

Noch eine Frage: „Ich möchte nicht arbeiten gehen, nur um meinem Vater etwas an Unterhalt einzusparen.“

Daß Frauen ihre Ex-Männer bis aufs letzte auquetschen ist ja allgemein üblich, aber daß du als tochter dich da reinziehen läßt ist ehe bedenklich.

gruss#
winkel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Antwort,aber wer meine Situation und die ganze Vorgeschichte nicht kennt,sollte sich mit Anschuldigungen wie „ausquetschen“ lieber zurückhalten.Aber sehr oberflächlich betrachtet magst du Recht haben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]