Kindesunterhalt

Hallo,

habe da mal zwei Fragen zum Kindesunterhalt:

  1. Was beinhaltet der Unterhalt für ein Kind, d.h. was wird alles davon bestritten? Mal angenommen eine Ex-Frau behauptet, dass ihr Ex-Mann ausser dem Kindesunterhalt noch zusätzlich Geld dazu zu zahlen hat wie zum Taschengeld, Klassenfahrt, Handy, Laptop usw. Ist das so richtig? Muss der Ex-Mann darauf eingehen?

  2. Hat das Sorgerecht Einfluss auf die Höhe des Kindesunterhaltes? Das heißt: gibt es einen Unterschied ob die Mutter das alleinige Sorgerecht hat oder ob beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten. LG Perle

Zu 1.:
Das ist im Einzelfall zu klären und würde sich dann Sonderbedarf oder Mehrbedarf nennen. Infos dazu finden sich hier: http://www.lexikon-familienrecht.de/kindesunterhalt-…

Zu 2.:
Der Anspruch besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind und unabhängig davon, ob ein Sorgerecht besteht. Das leitet sich aus § 1601 BGB ab („Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“), der den Unterhalt in dem Verwandschaftsgrad begründet.

Hallo,

  1. Was beinhaltet der Unterhalt für ein Kind, d.h. was wird
    alles davon bestritten? Mal angenommen eine Ex-Frau behauptet,
    dass ihr Ex-Mann ausser dem Kindesunterhalt noch zusätzlich
    Geld dazu zu zahlen hat wie zum Taschengeld, Klassenfahrt,
    Handy, Laptop usw. Ist das so richtig? Muss der Ex-Mann darauf
    eingehen?

Von den aufgezählten Extrakosten kann lediglich die Klassenfahrt strittig sein. Wird die Klassenfahrt relativ kurzfristig dem betreuenden Elternteil bekanntgegeben und kann dieser daher die Kosten nicht aus dem Unterhalt ansparen, gehen die meisten Richter davon aus, dass sie zusätzlich bezahlt werden müssen.

Umgekehrt: sind die Kosten schon monatelang bekannt, sagen die meisten Richter, dass die Kosten vom Unterhalt angespart werden müssen.

Hier kommt es sehr auf die Nachweisbarkeit und gute (bzw. schlechte) Argumentation einer Partei an.

Die anderen Kosten, wie Handy, Laptop (soweit es nicht für die Schule verpflichtend ist) Taschengeld sind Kosten, die im Unterhalt enthalten sind.

Voraussetzung ist dabei, dasss dem Unterhaltszahler nach der Unterhaltszahlung noch soviel Geld über seinem Selbstbehalt übrig bleibt, dass er in der Lage ist zu bezahlen.

  1. Hat das Sorgerecht Einfluss auf die Höhe des
    Kindesunterhaltes? Das heißt: gibt es einen Unterschied ob die
    Mutter das alleinige Sorgerecht hat oder ob beide Elternteile
    das gemeinsame Sorgerecht haben?

Unterhalt wird im Normalfall nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und nicht nach Sorgerecht.

Gruß
Ingrid