Ein Vater zahlt an seine Exfrau für den gemeinsamen inzwischen 16jährigen Sohn monatlich 590€ Kindesunterhalt. Der Sohn möchte ein Fitness-Studio besuchen. Die Mutter verlangt vom Vater finanzielle Beteiligung bzw. volle Bezahlung. Muss der Vater dies tun oder ist dafür der Unterhalt auch gedacht?
Hallo
Ein Vater zahlt an seine Exfrau für den gemeinsamen inzwischen 16jährigen Sohn monatlich 590€ Kindesunterhalt. Der Sohn möchte ein Fitness-Studio besuchen.
… oder ist dafür der Unterhalt auch gedacht?
Eigentlich schon.
Viele Grüße
…
Moin,
oder ist dafür der Unterhalt auch gedacht?
genau dies.
Wenn dann nicht genug Geld da ist, kann sich ein 16jähriger qua jobben Geld dazu verdienen. Hat noch niemandem geschadet.
Gandalf
Mit dem Kindesunterhalt ist eigentlich Alles abgedeckt, was so ein- und anfällt…
Wobei dann Nichts dagegenspricht, als Unterhaltspflichtiger „Sonderzuwendungen“ zu leisten, wenn der Unterhaltende zielstrebig und kooperativ seinen Weg geht… also z.B. bei Klassenreisen, Erlangung des Führerscheins , etc…
Eine Pflicht zu solchen Leistungen besteht nicht!
Hallo,
Wenn dann nicht genug Geld da ist, kann sich ein 16jähriger
qua jobben Geld dazu verdienen. Hat noch niemandem geschadet.
Je nach Tätigkeit könnte das das Fitnesstudio ersetzen …
Gruß
Jörg Zabel
Vielen Dank für Eure Antworten, LG
Klassenfahrten OT
Hallo,
Ich dachte bislang, dass bei echten Sonderausgaben wie Klassenfahrten durchaus auch die Hälfte der Kosten verlangt werden kann.
Liege ich falsch?
Gruß
M.
Hallo
das lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten - es gibt da schon gewisse Spielregeln für „Mehrbedarf“, der entstehen kann, wenn der nicht aus dem Barunterhalt bestritten oder angespart werden kann.
Aber da kommt es dann - so wie sich in einzelnen Urteilen beobachten lässt - auf die Höhe des gezahlten Unterhaltes an:
Das Ansparen fällt mit monatlich 135 Euro halt deutlich schwerer, als mit den genannten 590.-
Gruß
Hummel